Der Investitionsbooster zusammengefasst

Investitionssofortprogramm 2025 – Das Wichtigste auf einen Blick

Das Investitionssofortprogramm 2025 – endlich Impulse für Unternehmen

Im Juli 2025 nun wurde der Investitionsbooster auf den Weg gebracht. Der "IB" schafft tatsächlich Investitionsanreize und künftig Steuersatzentlastung für Unternehmen. Hier die wichtigsten 6 Themenbereiche im Überblick:

1. Degressive AfA (Allgemein) – der „Investitions-Booster“

  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anschaffung 1.7.2025 bis 31.12.2027).
  • Abschreibung mit bis zu 30 % p.a. möglich – maximal das Dreifache der linearen AfA.
  • Flexibles Wahlrecht unabhängig von Handelsbilanz oder Gewinnermittlungsart.

2. Spezielle AfA für E-Fahrzeuge

  • Abschreibung in festen Staffeln über 6 Jahre (75 %, 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %).
  • Gilt für alle betrieblich genutzten reinen E-Fahrzeuge, auch gebraucht.
  • Anschaffung zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 erforderlich.
  • Keine Kombination mit Sonder-AfA möglich.

3. Dienstwagenregelung für E-Fahrzeuge verbessert

  • Bruttolistenpreisgrenze für die ¼-Versteuerung steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
  • Gilt ab 1.7.2025 für neu angeschaffte E-Dienstwagen.

4. Körperschaftsteuer sinkt – stufenweise bis 2032

  • Ab 2028 wird der Satz jährlich um 1 Prozentpunkt reduziert – von 15 % auf 10 % in 2032.
  • Ziel: Standortattraktivität im internationalen Vergleich verbessern.

5. Entlastung für Personenunternehmen – § 34a EStG

  • Der Thesaurierungssteuersatz sinkt in drei Schritten bis 2032 auf 25 %.
  • Korrespondierend zur KSt-Senkung mit dem Ziel der rechtsformneutralen Besteuerung.

6. Forschungszulage: Mehr Förderhöhe – auch für KMU

  • Eigenleistungen bei Einzel-/Mitunternehmern werden ab 2026 mit 100 €/h gefördert (bisher: 70 €).
  • Gemeinkosten werden pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Kosten berücksichtigt.
  • Obergrenze der Bemessungsgrundlage steigt ab 2026 auf 12 Mio. €.

Unser Fazit: Der Investitionsbooster "das Gesetz" ist gut. die Investitionsanreize kombiniert mit beschlossener langfristiger steuerlicher Entlastung. Unser Rat: wenn Investitionen anstehen, jetzt bestellen/investieren!.



Eingestellt am 21.07.2025 von S. Härtl

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