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Die E-Bilanz ist da ! Ab Wirtschaftsjahr 2012
Das wichtigste zur E-Bilanz in aller Kürze
am 28.9.2011 veröffentlicht und am 5.6.2012 nun beschlossenund somit wirksam ab dem ersten WJ das nach dem 31.12.2012 beginnt - in der Regel also das WJ 2013.
Nichtbeanstandungsregelung:
Der Jahresabschluss 2012 kann noch auf Papier abgegeben werden.Die Finanzverwaltung akzeptiert also auch noch eine Einreichung auf Papier für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2012!
Was ist mit der E-Bilanz zu übermitteln?
- Steuerbilanz
- Gewinn und Verlustrechnung
- ggf Handelsbilanz und Überleitungsrechnung
- auch ggf eine Eröffnungsbilanz
- und berichtigte oder geänderte Bilanzen
- Haftungsverhältnisse,
- Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkosten-/Umsatzkostenverfahren),
- Ergebnisverwendungsrechnung,
- Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften,
- Eigenkapitalspiegel,
- Kapitalflussrechnung,
- Anlagespiegel,
- Steuerliche Modifikationen (steuerliche Gewinnermittlung einschließlich der Überleitungsrechnung und Zusatzangaben),
- Lagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats, Beschlüsse etc.,
- Anhang (einschließlich Anlagespiegel).
- Die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften ist ab dem WJ 2015 zu übermitteln(GBR, KG, GmbH&Co KG, OHG ...)
Wie die E-Bilanz ist zu übermitteln?
- im XBRL Standard, §5b EStG (wie bei der Veröffentlichung im E-Bundesanzeiger)("eXtensible Business Reporting Language")
Gibt es Strafen wenn eine E-Bilanz nicht übermittelt wird?
- JA, Saktionen sind die Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeldern, wenn nicht elektronisch übermittelt wird.
Ist eine Einreichung (E-Bilanz) auf Papier noch möglich?
- NEIN, eine Einreichung des Jahresabschlusses ab dem WJ 2013 auf Papier ist dann nicht mehr möglich -Ausnahme bildet das Jahr 2012.
- Bei abweichenden Wirtschaftsjahren beginnt die sanktionierte Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz also erst im Jahr 2013/2014
Ausnahmen zur E-Bilanz:
- Auf Antrag um unbillige Härte zu vermeiden auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Beispiel: Der Steuerpflichtige verfügt nicht über die technischen Möglichkeiten und die Beschaffung einer solchen Anlage begründet einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand . Auch ist eine unbillige Härte anzunehmen, wenn die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen oder der Unternehmer nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten einer Datenübertragung zu nutzen. - für das Jahr 2012 (erstes Jahr) kann der Jahresabschluss noch auf Papier bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
- inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,
- ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen,
- Betriebe gewerblicher Art juristischer Personen des öffentlichen Rechts, - also Gemeinden und Städte
- steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften und Vereine.
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Eingestellt am 30.09.2011 von S. Härtl , letzte Änderung: 07.07.2012 von Michael Strohschein