Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist beschlossen!

Ab wann? ab 1. Januar 2017

Der Abschluss der Umsetzung nachstehender Maßnahmen ist für 2022 geplant

Schneller:

  • Durch Einsatz von einfach bedienbarer IT-Technik, sollen mehr Menschen die elektronische Steuererklärung nutzen
  • Das Elster Verfahren wird vereinfacht und die vorausgefüllte Steuererklärung wird weiter ausgebaut
  • Steuerbescheide per Download sind geplant. Dies ersetzt die Bekanntgabe. Dies soll die Bearbeitungsdauer verkürzen. Wir sehen hier u.U. die Gefahr, dass ein auf diese Weise bekannt gegebener Bescheid von vielen Normalbürgern nicht mehr wahrgenommen werden wird und Fristversäumnisse eintreten können. Einzelheiten sind noch nicht bekannt, das wird erst die Zukunft zeigen. Wer einen Steuerberater hat, hat hier Sicherheit und vor allem auch einen verantwortlichen Partner

Einfacher

  • Es kommt der Verzicht auf Belegeinreichung und dennoch angeforderte Belege sollen künftig auch elektronisch eingereicht werden können
  • Steuerberatern soll grundsätzlich eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gewährt werden, jedoch auch ein automatischer Verspätungszuschlag bei Fristüberschreitung. Hier sehen wir keinen Vorteil
  • Durch maschinelle Zufallsauswahl werden Steuererklärungen von Steuerberatern vorab angefordert. Diese vorab angeforderte Steuererklärungen müssen dann binnen drei Monaten abgegeben werden. Auch hier sehen wir keinen Vorteil

Effizienter

  • In die "AO" wird Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gesetzlich eingebracht. Die Finanzverwaltung soll/kann sich künftig an diesen Grundsätzen ausrichten
  • Das FA konzentriert sich künftig auf prüfungswürdige Fälle. Einfache Fälle werden ohne Einsatz von Menschen bearbeitet. IT sorgt für die Kennzeichnung von Auffälligkeiten, und damit für die Rückfragen. Das wird spannend
  • Die Datenübermittlungspflichten an das FA durch z.B. Arbeitgeber, RV Träger, Krankenkassen und auch Banken werden gesetzlich geregelt


Eingestellt am 09.12.2015 von S. Härtl


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