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Erleichterungen für Kleinstunternehmen GmbH, UG, GmbH & Co KG
Erleichterungen bei der Abschlusserstellung und Offenlegung
- Kein Anhang mehr erforderlich, wenn Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Geschäftsführer oder Gesellschafter in der Bilanz ausgewiesen werden
- Geringere Darstellungstiefe im Jahresabschluss
- Wahlrecht zur Offenlegung im Bundesanzeiger oder nur Hinterlegung der Bilanz (Diese muss aber auch elektronsich erfolgen - ist aber nicht automatisch öffentlich.
Good News für Kleinstunternehmen in beschränkt haftenden Rechtsformen:
Erleichterungen für wen?
Die Erleichterungen gelten für Kleinstunternehmen die beschränkt haften, wie z.B:- GmbH
- UG
- GmbH & Co KG
- auch für AG`s (aber das ist wohl eher unwahrscheinlich)
Kriterien für die Klassifizierung als Kleinstunternehmen:
Unternehmen für die die Erleichtungen gelten, müssen anzwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
zwei der drei folgenden Merkmale
nicht überschreiten:
- Bilanzsumme bis 350.000 Euro
- Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
- durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10
Ab Wann
gelten diese Erleichterungen für Kleinstkaptialgesellschaften?
- bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 oder später,i.d.R. also bereits für den Jahresabschluss 2012
Eingestellt am 02.08.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 07.08.2013 von Michael Strohschein