Absetzbarkeit von Krankheitskosten und Kuren ...

(Stand: August 2011)

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung:
Der BFH hält nicht mehr an seiner bisherigen Auffassung fest.

Ein amtsärztliches Attest wird künftig in den meisten Fällen nicht mehr notwendig sein.

Bisher waren manche Krankheitskosten (Kuren z.B.) nur in gewissen Fällen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nämlich - nur mit bewiesener medizinischer Indikation der Behandlung - also durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten oder ein Attest einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution.

Das ist nun nicht mehr notwendig !

Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt einRezept oder die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.

Allerdings plant der Gesetzgeber wegen dieser geänderten Richterauffassung die früher geltenden Regeln nun deutlich und gesetzlich zu verankern. Es gilt also zu erwarten, dass für folgende absetzbare Kostenarten künftig wieder ein amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung notwendig werden wird:

  • einen Kuraufenthalt (Bade- oder Heilkur)
  • eine Vorsorgekur mit Bescheinigung der voraussichtlichen Dauer
  • eine Klimakur mit dem angezeigten Kurort
  • eine psychotherapeutische Behandlung
  • die medizinische Indikation für eine erforderliche auswärtige Unterbringung bei Legasthenie oder einer anderen Behinderung eines leidenden Kindes
  • die Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson, sofern sich diese nicht bereits aus dem Behindertenausweis ergibt
  • medizinische Hilfsmittel, die Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, und auch bei
  • nicht anerkannten Behandlungsmethoden wie Frischzellen- und Trockenzellenbehandlungen oder Eigenbluttherapie.

Besuchsfahrten geltend machen!:

Wer angehörige Kranke besucht, benötigt eine Bescheinigung des Krankenhausarztes für diese Besuchsfahrten zu einem Krankenhauspatienten - dem Ehegatten oder dem Kind. Es ist zu bestätigen, dass der Besuch zur Heilung oder Linderung wichtig ist.

Gerne geben wir Ihnen Ihren persönlichen Rat. Wir Steuerberater München Team Härtl freuen uns über Ihren Kontakt, folgen Sie uns auf facebook oder twitter. Wir informieren Sie auch dort laufend.


Eingestellt am 04.08.2011 von S. Härtl


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