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Lohnsteuerkarte 2013
Sie ist da - die elektronische Lohnsteuerkarte 2013:
- Jeder Arbeitnehmer muss nun diese - beim Finanzamt gespeicherten ELSTAM Lohnsteuerkartendaten 2013 = Angaben über den Lohnsteuerabzug unbedingt prüfen und ggf berichtigen lassen. Wie das im Internet auf Elster online funktioniert, haben wir für Sie zusammenstellt. Bitte hier klicken: Anleitung Härtl
- Die letzte Papier-Lohnsteuerkarte ist die vom Jahr 2010.
- Nachdem bisher technisch die Einführung der "elektronsichen Lohnsteuerkarte" scheiterte, und es auch schon keine Lohnsteuerkarte 2011 und keine für 2012 gab, ist nun der Start des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals "ELSTAM" erfolgt
- Im Herbst 2011 hat das Finanzamt alle Arbeitnehmer schriftlich über die für sie gespeicherten individuellen Steuermerkmale informiert.
- Wenn Ihnen dieser ELSTAM-Informationsbrief nicht mehr vorliegt, müssen Sie sich diesen von Ihrem Finanzamt neu zusenden lassen.
- Seit 2012 ist für die Änderungen am Lohnsteuerabzug ausschließlich das Finanzamt zuständig.
- Sehr wichtig ist: Freibeträge 2013 müssen neu beantragt werden!
Wir haben für Sie die zum Thema Lohnsteuerabzug/Lohnsteuerkarte notwendigen Formulare im Bereich Downloads bereitgestellt, alternativ springen Sie zur Formularseite des Finanzamtes/Finanzministeriums: hier
Eingestellt am 16.07.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 09.11.2012 von Michael Strohschein