"Lohnsteuerkarte" nur noch digital und elektronisch

Steuerberater München Härtl informiert Sie nachfolgend in aller Kürze über die Möglichkeiten, die Sie jetzt haben, Ihre elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale - quasi Ihre digitale Lohnsteuerkarte - einzusehen, zu prüfen und was was zu tun ist wenn diese gespeicherten Daten falsch sind.

So prüfen Sie Ihre digitalen Daten der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt selbst!

  • Ihre gespeicherten Daten können Sie jederzeit im Elster Portal der Finanzverwaltung selbst einsehen und prüfen.
  • Dazu müssen Sie sich nur ein mal dort mit Ihrer Steueridentifikationsnummer unter www.elsteronline.de registrieren (kostenlos), und im Anschluss können Sie Ihre beim Finanzamt gespeicherten Lohnsteuerkartendaten einsehen/prüfen.

Achtung:
FREIBETRÄGE IN DER LOHNSTEUERKARTE MÜSSEN i.d.R. jährlich geprüft und neu beantragt werden!

Die alten Freibeträge des Vorjahres verlieren am 31.12. Ihre Gültigkeit

es erfolgt keine automatische Übernahme der Freibeträge in das Folgejahr

Hier gilt unbedingt noch vor dem 30.11. zu handeln!

Was wird auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert?

  • Steuerklasse
  • Faktor
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit des Ehegatten
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Pauschbetrag für Behinderte, Hinterbliebene,
  • Lohnsteuerfreibetrag ( f. z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergew. Belastungen), sowie der
  • Hinzurechnungsbetrag bei Geringverdienern


Eingestellt am 05.11.2012 von S. Härtl


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