Meldepflicht für Kassensysteme

Kurz: Das elektronische Formular ist noch nicht freigegeben. Stand 6.12.2019
  • Ab 1. Januar 2020 müssten alle Steuerpflichtigen ihr elektronisches Aufzeichnungssystem grundsätzlich nach amtlichem Vordruck an die jeweiligen Betriebsfinanzämter melden.
  • DAS GEHT NOCH NICHT!
  • Laut Homepage der Bayerischen Finanzämter sollen auch keine formlosen Meldungen Ihrer Kassensysteme gemäß des BMF-Schreibens und § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit erfolgen.
  • Der Zeitpunkt der Freigabe des elektronischen Formulars bzw. der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gegeben. Das ist Stand heute 6.12.2019.
Folgender Link zum amtlichen Formular Meldepflicht Kassensystem wird ab dem Freigabetag funktionieren: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Meldepflicht_eKassen.php Quelle Finanzamt Bayern

Eingestellt am 06.12.2019 von S. Härtl

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