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Meldepflicht für Kassensysteme
Kurz: Das elektronische Formular ist noch nicht freigegeben. Stand 6.12.2019
- Ab 1. Januar 2020 müssten alle Steuerpflichtigen ihr elektronisches Aufzeichnungssystem grundsätzlich nach amtlichem Vordruck an die jeweiligen Betriebsfinanzämter melden.
- DAS GEHT NOCH NICHT!
- Laut Homepage der Bayerischen Finanzämter sollen auch keine formlosen Meldungen Ihrer Kassensysteme gemäß des BMF-Schreibens und § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit erfolgen.
- Der Zeitpunkt der Freigabe des elektronischen Formulars bzw. der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I bekannt gegeben. Das ist Stand heute 6.12.2019.
Eingestellt am 06.12.2019 von S. Härtl
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