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Mindestlohn 2022
hier unser kurzer Überblick zur Mindestlohnentwicklung 2022:
- Ab 01.01.2022 9,82 EUR
- Ab 01.07.2022 10,45 EUR
- Ab 01.10.2022 12,00 EUR
Der Mindestlohn gilt nicht für:
- Auszubildende
- Ehrenamtliche in freiwilligen Diensten tätige,
- Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsförderung,
- Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
- Selbstständige (keine Arbeitnehmer),
- Langzeitarbeitslose (mindestens 12 Monate) innerhalb
der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, - Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildungsabschluss
- Pflichtpraktikanten
- Orientierungspraktika bis 3 Monate
- freiwillige begleitende Praktika neben Berufs- oder Hochschulausbildung jeweils bis zu dreimonatiger Dauer,
- Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung
- Teilnehmer einer Berufsausbildungsvorbereitung
Eingestellt am 03.05.2022 von S. Härtl
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