Minijob besser als Schwarzarbeit !

Die Haushaltshilfe arbeitet bei Ihnen „schwarz“? Da gibt’s besseres: Dank der Minijob-Regelung erhalten auch Privatpersonen Steuervorteile. Und da bleibt unterm Strich mehr als bei illegaler Beschäftigung und ohne Risiken.

Melden Sie Ihre Haushaltshilfe an und verdient diese nicht mehr als 400 Euro im Monat, fallen i.d.R. lediglich Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Lohnsteuer (2%) an. Diese Kosten mindern als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuerlast.

Beispiel:

Bei einem Lohn von 150 Euro/Monat entstehen zusätzliche Abgaben von rund 21 € für Sozialabgaben und Steuern.
Die Steuerersparnis hierauf beträgt monatlich 34 Euro.

Was ist zu tun:

1) Sie beantragen (auch als priv. Arbeitgeber) eine Betriebsnummer bei Ihrem Arbeitsamt.
2) Sie melden sich formlos beim Finanzamt als Arbeitgeber an.
3) Sie melden die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale an; oder bei der Krankenkasse wenn es sich um einen Midi-Job (s.u.) handelt.

Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist versicherungsfrei.

Nimmt die Haushaltshilfe eine reguläre Beschäftigung an, ändern sich Behandlung der Nebenjobs.

Weitere Nebenjobs sind voll steuer- und versicherungspflichtig, auch wenn das Einkommen aller Nebenjobs zusammengezählt unter 400 Euro im Monat liegt.

Achtung Midi Job:
Bei Arbeitnehmern die mehrere Arbeitgebern haben oder mehr als insgesamt 400 Euro verdienen entsteht ein sog. Midi-Job der voll versicherungspflichtig ist. Auch Privathaushalte müssen dann die Hälfte der regulären Beiträge zur KV/PV, RV und ALV zahlen, der Midi-Jobber profitiert von der Gleitzonenregelung. Der Arbeitgeber hat die Pflicht diese Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig zu melden und zu zahlen.

Jeder 3 Haushalt beschäftigt lt. Statistik eine Haushaltshilfe „schwarz“ ! Lassen Sie uns das Steuersparpotenzial hierin ausschöpfen – melden Sie Ihre Haushaltshilfe an. Wir helfen Ihnen gerne dabei.



Eingestellt am 04.05.2011 von S. Härtl


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