Neu beim Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Steuerliche Änderungen beim Arbeitszimmer und der Homeofficepauschale

Steuerliche Änderungen beim Arbeitszimmer und der Homeofficepauschale

1. Arbeitszimmer: Neue Regelungen seit 2023

Vor 2023 konnten Steuerpflichtige ein Arbeitszimmer nur absetzen, wenn es den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildete oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Die Kosten konnten entweder vollständig oder bis zu 1.250 Euro jährlich abgesetzt werden.

Änderungen seit 2023:

  • Wahlmöglichkeit: Steuerpflichtige können zwischen der Absetzung der tatsächlichen Kosten oder einer Pauschale von 1.260 Euro jährlich wählen.
  • Tatsächliche Kosten: Diese umfassen anteilige Miete, Strom, Heizung etc., jedoch nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.
  • Pauschale: Die Pauschale von 1.260 Euro kann bereits geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Voraussetzungen: Das Arbeitszimmer muss weiterhin ausschließlich beruflich genutzt werden. Bei Wahl des Arbeitszimmers kann die Homeofficepauschale nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

2. Homeoffice-Pauschale: Änderungen seit 2023

Die Homeofficepauschale ermöglicht es, für Tage im Homeoffice einen pauschalen Betrag geltend zu machen:

Die Änderungen hierzu seit 2023:

  • Pauschalbetrag: Erhöhung auf 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, also bis zu 1.260 Euro jährlich.
  • Voraussetzungen: Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig; Arbeiten von zu Hause genügt.
  • Keine zusätzlichen Abzüge: Bei Inanspruchnahme der Pauschale können keine weiteren Arbeitsmittel abgesetzt werden.
  • Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale: Die Homeofficepauschale wird auf die Werbungskostenpauschale angerechnet.


Eingestellt am 28.08.2024 von S. Härtl
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