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Neue Spendenbescheinigung ab 2013
Für Alle Vereine und steuerbegünstigten Organisationen ist spätestens ab 1.1.2013 eine neue Spendengesscheinigung zu verwenden. Außerdem haben sich einzelne Bestandteile geändert, erweitert und sind nun definitiv Festgeschrieben ! Selbst vorgenommende Änderungen oder Ergänzungen am Formular machen die Spendenbescheinigung wertlos.
- Die diversen neuen Formularmuster finden Sie hier: auf dem Formularserver des Finanzamtes unter https://www.formulare-bfinv.de
Die wichtigsten Bestandteile der neuen Spendenbescheinigung:
Geldspende:
Der zugewendete Betrag ist sowohl in Zahlen und als Wort zu benennen.Sachspende:
Die Bescheinigung muss genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand enthalten- Alter
- Zustand
- früherer Kaufpreis
Bewertung einer Sachspende aus einer betrieblichen Entnahme:
Diese ist mit dem Entnahmewert (=Teilwert) plus Umsatzsteuer anzugeben. Der Empfänger braucht keine Zusatzunterlagen in seine Unterlagen aufzunehmen, auch Angaben zur Preisermittlung sind nicht mehr notwendig. Der Entnahmewert kann dem Buchwert entsprechen, wenn das gespendete Gut für steuerbegünstigte Zwecke gespendet wurde. Das sog. Buchwertprivileg hat zur Folge dass der ausgewiesene Zuwendungsbetrag den Entnahmewert nicht überschreiten darf!.Bewertung einer Sachspende aus Privatvermögen:
Zu Bescheinigen ist der gemeine Wert (=akt. Verkehrswert am Markt) des hingegebenen/gespendeten Gegenstandes.ACHTUNG:
Diese Zuwendung / Spendenbescheinigung ist nur möglich, wenn ein Verkauf im Zeitpunkt der Spende oder Hingabe keine Besteuerung ausgelöst hätte.
Eine Sachspende aus dem Privatvermögen ist also nicht möglich wenn das Spendengut - aus einem 1% oder höheren Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, oder
- eine Immobilie ist, die keine zehn Jahre Eigentum des Spenders war, oder
- ein Wirtschaftsgut dessen Hingabezeitpunkt einen Spekulationsgewinn auslösen würde (1Jahresfrist)
Eingestellt am 11.10.2012 von S. Härtl