Steueränderungen unsere Top 10 für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung

Steueränderungen 2024

Steueränderungen für den Veranlagungszeitraum 2024

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen für 2024 zu beachten sind:

1. Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

  • Dient der eindeutigen Zuordnung und Trennung des betrieblichen vom privaten Bereich
  • Vergabe erfolgt stufenweise und ohne Antrag; i.d.R. entspricht die Wirtschaftsidentifikationsnummer der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Angabe bis 31.12.2026 freiwillig

2. Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

  • Neue Ordnungsbereiche für Mieteinnahmen (Wohnungen/andere Räume)
  • Bei AfA für Wirtschaftsgüter (keine Gebäude) sind Erläuterungen/Einzelangaben erforderlich, auch bei „wie im Vorjahr“

3. Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Wegfall der Verlustverrechnungsbeschränkung für bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen (z. B. Termingeschäfte)
  • Betrifft alle noch offenen Fälle, rückwirkend ab VZ 2023
  • Prozess- und Verzugszinsen ohne inländischen Steuerabzug müssen separat deklariert werden
  • Neue Zeile „Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 8a EStG“ für Betreiber von Internet-Dienstleistungsplattformen

4. Anlage KAP-BET und KAP-INV

  • Anlage KAP-BET: Prozess- und Verzugszinsen sind separat anzugeben
  • Anlage KAP-INV: Vorabpauschale (aufgrund positiven Basiszinses) wieder erfasst; nun 3 Seiten

5. Anlage Zinsschranke

  • Neue Regelungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
  • Stand-Alone-Klausel nicht mehr auf Konzerne beschränkt
  • Begriff „Nettozinsaufwendungen“ (Zinsaufwand abzüglich Zinsertrag) wurde definiert
  • Änderungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und nicht vor dem 01.01.2024 enden

6. Anlage N / N-Gre (inkl. N-DHF)

  • Verpflegungspauschalen Ausland: Pauschbeträge zuletzt ab 01.01.2024 erhöht b.a.w. keine weitere Erhöhung
  • Umzugskosten: Pauschalen stiegen ab 01.03.2024
  • Berufskraftfahrer-Pauschale: Erhöhung auf 9 EUR pro Übernachtung

7. Anlage Kind und Unterhalt

  • Kinderfreibetrag: Erhöhung auf 6.612 EUR
  • Unterhaltsleistungen: Höchstbetrag auf 11.784 EUR gestiegen
  • Mindestunterhalt: Angepasst an die neue Düsseldorfer Tabelle

8. Grundfreibetrag

  • Erhöhung auf 11.784 EUR

9. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation

  • Versorgungsfreibetrag: Absenkung auf 13,6 % (max. 1.020 EUR) bei Versorgungsbeginn 2024
  • Besteuerungsanteil Leibrenten: Anhebung auf 83 % bei Rentenbeginn 2024
  • Altersentlastungsbetrag: Absenkung auf 13,6 % (max. 646 EUR), wenn 64. Lebensjahr 2023 vollendet wurde
  • Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte: Erhöhung auf 1.000 EUR

10. Weitere wichtige Änderungen

  • Ländergruppeneinteilung: Neue Einstufungen erfolgten ab 1.1.2024 -> nicht einfach übernehmen!
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt): Abfrage für 2024 bereits verfügbar; Achtung alle Daten können sich bis 28.02.2025 bei der Finanzverwaltung noch ändern bzw. gemeldet werden

Hinweis: Diese Übersicht ist unverbindlich Sie dient nur der ersten Orientierung. Bitte beachten Sie immer die aktuellen Gesetzestexte und BMF-Schreiben für detaillierte Informationen und machen Sie eigene Recherchen bei vertrauenswürdigen Quellen.



Eingestellt am 09.01.2025 von S. Härtl
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)