Kleinunternehmer NEUE REGELN 2025

Kleinunternehmerregelung NEU 2025

Kleinunternehmerregelung NEU 2025

Was bedeutet das für betroffene Unternehmer?

Umdenken ist gefragt!

Neue Umsatzgrenzen

  • Vorjahresumsatz: maximal 25.000 Euro netto (zuvor 22.000 Euro brutto)
  • Laufender Jahresumsatz: maximal 100.000 Euro netto (zuvor 50.000 Euro brutto)

Steuerbefreiung statt Nichterhebung

Die Umsätze der Kleinunternehmer gelten nun als steuerbefreit und nicht mehr als nicht der Umsatzsteuer unterliegend. Folglich müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen mehr ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Der neue Rechnungshinweis lautet beispielsweise:

„Steuerbefreit gem. § 19 UStG“ oder „es wird keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG auf dieser Rechnung ausgewiesen.“

Neue Frist: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Unternehmer können bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklären, dass sie auf die Anwendung des § 19 UStG verzichten. Dieser Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

Überschreiten der Umsatzgrenzen

Ein Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr führt dazu, dass der Unternehmer nun sofort zur Regelbesteuerung übergehen muss. Dieser Übergang erfolgt auch unterjährig, was eine neue administrative Herausforderung darstellt!

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Wenn sie jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder die Umsatzgrenzen überschreiten, müssen sie vierteljährlich bzw. monatlich Voranmeldungen einreichen!

Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer können keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ermöglicht diesen Abzug, führt jedoch zu einer erhöhten Steuerlast auf den eigenen Umsätzen.

Rechnungsstellung

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung erfordert jedoch die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer, was eine Anpassung der Rechnungsstellung und der internen Prozesse notwendig macht.

Achtung laufende Besonderheit: Jeder kleinere Unternehmer muss seine Umsätze laufend überwachen, um die vorteilhafteste Besteuerungsoption wählen zu können und um Fehler zu vermeiden. Beispiel 1: Bei rückläufigen Umsätzen führt das Unterschreiten der 25.000 EUR Grenze im Folgejahr zur Kleinunternehmereigenschaft. Beispiel 2: Das überschreiten der 100.000 EUR Grenze führt im laufenden Jahr zu einem sofortigen Wechsel also dem der Ende der Kleinunternehmerschaft während des Jahres



Eingestellt am 20.02.2025 von S. Härtl
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