Niedrigere Bußgelder / Ordnungsgelder beim Bundesanzeiger

ENDLICH!

Der Bundestag hat dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zugestimmt.
Für alle am 31.12.2012 oder später endende Geschäftsjahre gelten nun niedrigere Bußgelder im Ordnungsgeldverfahren aufgrund verspäteter Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger.

Die neuen Ordnungsgeldregeln bei Bundesanzeiger lauten:

  1. Absenkung des ersten Ordnungsgeldes
    für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 € (bisher 2500 €)
  2. Absenkung des ersten Ordnungsgeldes
    für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 € (bisher 2500 €)
  3. Der Höchstbetrag für Ordnungsgelder lautet nun auf 25.000 €
  4. Einführung einer Wiedereinsetzungsmöglichkeit beim Bundesamt für Justiz bei unverschuldeter Fristversäumnis (Erkrankung, Tod, Naturereignissen oder Zurückbehaltung v Unterlagen durch Dritte. Folge bei glaubhafter Darlegeung Wiedereinsetzung mit erneuter 6 Wochenfrist (beginnend mit Wegfall des Hindernisses und dann ohne Ordnungsgeldverfahren)
  5. Einführung einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Bonn das für alle Ordnungsgeldverfahren entscheidet
  6. Zusammenführung der Regeln in zwei HGB Vorschriften (Bisher geregelt im "unübersichtlichen" §335 HGB
  7. Neu hinzugekommen ist, das Ordnungsgeldverfahren auch gegen Personengesellschaften (ohne nat.Person als Vollhafter)verhängt werden können.


Eingestellt am 07.08.2013 von S. Härtl


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