RECHNUNGEN - Rechnungshinweise und Fristen

Kurzzusammenfassung aller Neuigkeiten zum Thema: Was ist beim Schreiben einer Rechnung zu beachten (Änderungen beim Fakturieren einer Rechnung).

Hierbei gibt es zum einen die neuen textlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben und zum anderen neue zu beachtende Fristen

Neue Plichtangaben auf Rechnungen:

  • bei Gutschriften(Abrechnung durch den Leistungsempfänger):
    Angabe "Gutschrift"
  • Leistungen nach § 13b UStG (Reverse Charge):
    Angabe: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
  • Reiseleistungen (§25 UStG):
    Angabe: "Sonderregelung für Reisebüros"
  • Differenzbesteuerung (§25a UStG):
    Angabe je nach Sachverhalt:
    "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung"
    "Kunstgegenstände/Sonderregelung"
    "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"

Folgende neue Fristen beim Schreiben einer Rechnung sind zu beachten:

  • im Reverse Charge Verfahren B2B (Leistungen inländ. Unternehmer im Ausland):
    hier ist die Rechnung zwingend bis zum 15. des Folgemonats (=Monat der Ausführung der Leistung/des Umsatzes)auszustellen
  • bei innergemeinschaftlichen Lieferungen:
    hier ist die Rechnung zwingend bis zum 15. des Folgemonats (=Monat der Ausführung der Leistung/des Umsatzes)auszustellen


Eingestellt am 10.09.2013 von S. Härtl


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