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Rahmendaten zur neuen Sonderabschreibung ab 2019
Der Bundesrat hat heute dem neuen § 7b EStG - einer Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt.
Hier unser Kurzüberblick und Rahmendaten der neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG:
- ausschließlich für neue der Vermietung dienende Wohnungen
- nicht bei Eigennutzung
- wird zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG gewährt
- Höhe der Sonderabschreibung: 4 Jahre lang bis zu 5 Prozent auf maximal 2.000 € je qm Wohnfläche
- Bauantrag zwischen 31.8.2018 und 31.12.2021 (gilt auch für die „Bauanzeige“)
- keine Förderung für Grundstücksanteile und Außenanlagen
- nicht für Ferienwohnungen oder „rbnb-Wohnungen“
- Die Förderung entfällt im Ganzen (auch rückwirkend), wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 3.000 EUR je qm betragen oder die
- 10 Jahre Haltefrist und Selbstnutzungssperre nicht eingehalten wird
Beispiel 50qm:
hier eine schnelle und unverbindliche Beispielrechnung zur "Nettoauswirkung" der neuen Sonderabschreibung über 4 Jahre bei einer förderfähigen 50 qm Wohnung:
50 qm x 2000 EUR x 5% = 20.000 EUR x 45% Steuersatz
Ergebnis: 9.000 EUR Steuerersparnis
Eingestellt am 28.06.2019 von S. Härtl
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