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Rechnungshinweise bei Differenzbesteuerung (§25 u. §25a UstG)
Differenzbesteuerung - es sind andere, neue Rechnungshinweise zu verwenden:
Bei Unternehmen die die Anwendung der Differenzbesteuerung vornehmen (dürfen), sind künfitg folgende Rechnungshinweise vorgeschrieben:- "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" (! auch bei Autohändlern)
- "Kunstgegenstände/Sonderregelung"
- "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"
Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug?:
- NEIN, bei differenzbesteuerten Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich Reisebüros), hat der Empfänger ohnehin keinen Vorsteuerabzug.
- Der Guten Ordnung halber, sollten die Rechnungshinweise jedoch formell richtig sein.
- Relevant sind diese Rechnungsangaben für Reisebüros, Antiquitätenhändler, Auto- und Motorradhändler u.ä.,
Eingestellt am 13.06.2013 von S. Härtl