Einfacher Rechnungsversand via eMail

seit dem 1. Juli 2011 ist auf Seiten des Versenders nun nur noch erforderlich, dass der Adressat sprich Rechnungsempfänger dem papierlosen Empfang zustimmt

Seither darf nun jeder Unternehmer seine Ausgangsrechnungen als Datei z.B. PDF ohne Signatur an den Empfänger elektronisch, z.B. per E-Mail, ohne weitere bürokratische Hürden übermitteln.

ACHTUNG: Der Bunderat hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt (8.6.2011). Derzeit ist uns noch nicht 100% klar in wie weit sich das auf exakt diese Regelung auswirkt. Wir beobachten das Thema und berichten sobald es hier Klarheit gibt.

Unsere Empfehlungen für den Rechnungsempfänger einer digitalen Rechnung erfahren Sie durch den nachfolgenden Link!

Link zu den Details für den Rechnungsempfänger


Eingestellt am 06.07.2011 von S. Härtl


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