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Reverse Charge Mobilfunk - Anwendungsregeln
Mittlerweile ist der Anwendungserlass bekanntgegeben worden, der zwar zu keiner grundsätzlichen Änderung der Regeln führte, aber ein wenig Entspannung dahingehend brachte, dass nun gilt:
Soweit der Lieferant und der Kunde übereinstimmend das Reverse Charge-Verfahren anwenden, bleibt es dabei auch dann, wenn die Voraussetzungen eigentlich gar nicht vorliegen, etwa weil die 5.000 EUR-Grenze im konkreten Fall nicht überschritten wurde.
Eingestellt am 01.07.2011 von S. Härtl
Es ist mobil, es baut ein mobilfunknetz auf, ist aber kein vollwertiges handy, da man ja nicht telefonieren kann.
• Mobilfunkgeräten, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden - unabhängig von weiteren
Nutzungsmöglichkeiten.
LTE ist ein zugelassenes Netz auf definierten Frenqzenzen. Und was man weiter mit den via Datenfunk erhaltenen Daten macht, ist offensichtlich egal "unabhäng von weiteren Nutzungsmöglichkeiten"
Ist echt spannend zu hinterfragen wie diese relativ neuen Artiekel mit dem in die Jahre gekommen Gesetztestext zu definieren sind.
Wie sind eure Meinungen zu dem wie ich meine unklaren Thema. Irgendwie ja, ich glaube Rev.Charge...so richtig sicher bin ich mir aber nicht.