Sachzuwendungen: neue Grenze 60 €

  • ab 1.1.2015 gilt nach derzeitiger Planung der Bundesregierung die neue, erhöhte, Sachbezugsgrenze (Freigrenze) von 60,00 € statt bisher 40,00 €
  • ebenso wird durch die LStÄR die Freigrenze für Belohnungsessen auf 60 € angehoben werden

Eingestellt am 22.05.2014 von S. Härtl


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