Sofortmeldungen zur Sozialversicherung

In insgesamt neun Branchen ist bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers die so genannte Sofortmeldung vorzunehmen.

  • Danach ist für neu eingetretene Mitarbeiter eine Sofortmeldung - mit Grund der Abgabe 20 - bei der Sozialversicherung vorzunehmen.
  • Diese Meldungen müssen bereits vor der Aufnahme der Beschäftigung elektronisch übermittelt werden!
  • Beispiel: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr - Späteste Abgabe der Sofortmeldung 8:00 Uhr !
  • Bei nicht rechtzeitger Meldung drohen Bußgelder bis 25.000 €
  • Die Sofortmeldung ersetzt nicht die DEÜV-Anmeldung
  • Arbeitnehmer in Sofortmeldepflichtigen Branchen müssen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen. Hierüber muss der Arbeitgeber (Nachweis aufbewahren) schriftlich aufklären. Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises gilt hier nicht mehr

Für folgende Unternehmen/Branchen greift die Sofortmeldepflicht:

Baugewerbe

  • Erschließung von Grundstücken; Bauträger
  • Bau von Gebäuden
  • Bau von Straßen
  • Bau von Bahnverkehrsstrecken
  • Brücken- und Tunnelbau
  • Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
  • Kabelnetzleitungstiefbau
  • Wasserbau
  • Sonstiger Tiefbau a. n. g.
  • Abbrucharbeiten
  • Vorbereitende Baustellenarbeiten
  • Test- und Suchbohrung
  • Elektroinstallation
  • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
  • Sonstige Bauinstallation
  • Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
  • Bautischlerei und -Schlosserei
  • Fußboden-, Fliesen- und Piattenlegerei, Tapeziererei
  • Malerei und Glaserei
  • Sonstiger Ausbau a. n. g.
  • Dachdeckerei und Zimmerei
  • Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.

Personenbeförderungsgewerbe

  • Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
  • Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)
  • Betrieb von Taxis
  • Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
  • Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
  • Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
  • Personenbeförderung in der Luftfahrt

Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

  • Hotels, Gasthöfe und Pensionen
  • Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
  • Campingplätze
  • Sonstige Beherbergungsstätten
  • Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafes, Eissalons u.A.
  • Event-Caterer
  • Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
  • Ausschank von Getränken

Schaustellergewerbe

  • Darstellende Kunst

Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

  • Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
  • Umzugstransporte
  • Transport in Rohrfemleitungen
  • Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
  • Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
  • Güterbeförderung in der Luftfahrt
  • Raumtransport

Unternehmen der Forstwirtschaft

  • Forstwirtschaft
  • Holzeinschlag
  • Sammeln von wild wachsenden Produkten (ohne Holz)
  • Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag

Gebäudereinigungsgewerbe

  • Allgemeine Gebäudereinigung
  • Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen
  • Reinigung a. n. g.

Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und

  • Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter

Fleischwirtschaft

  • Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
  • Schlachten von Geflügel
  • Fleischverarbeitung
  • Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
  • Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren

Eingestellt am 11.03.2014 von S. Härtl


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