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Sofortmeldungen zur Sozialversicherung
In insgesamt neun Branchen ist bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers die so genannte Sofortmeldung vorzunehmen.
- Danach ist für neu eingetretene Mitarbeiter eine Sofortmeldung - mit Grund der Abgabe 20 - bei der Sozialversicherung vorzunehmen.
- Diese Meldungen müssen bereits vor der Aufnahme der Beschäftigung elektronisch übermittelt werden!
- Beispiel: Arbeitsbeginn 8:00 Uhr - Späteste Abgabe der Sofortmeldung 8:00 Uhr !
- Bei nicht rechtzeitger Meldung drohen Bußgelder bis 25.000 €
- Die Sofortmeldung ersetzt nicht die DEÜV-Anmeldung
- Arbeitnehmer in Sofortmeldepflichtigen Branchen müssen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen. Hierüber muss der Arbeitgeber (Nachweis aufbewahren) schriftlich aufklären. Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises gilt hier nicht mehr
Für folgende Unternehmen/Branchen greift die Sofortmeldepflicht:
Baugewerbe
- Erschließung von Grundstücken; Bauträger
- Bau von Gebäuden
- Bau von Straßen
- Bau von Bahnverkehrsstrecken
- Brücken- und Tunnelbau
- Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
- Kabelnetzleitungstiefbau
- Wasserbau
- Sonstiger Tiefbau a. n. g.
- Abbrucharbeiten
- Vorbereitende Baustellenarbeiten
- Test- und Suchbohrung
- Elektroinstallation
- Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
- Sonstige Bauinstallation
- Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
- Bautischlerei und -Schlosserei
- Fußboden-, Fliesen- und Piattenlegerei, Tapeziererei
- Malerei und Glaserei
- Sonstiger Ausbau a. n. g.
- Dachdeckerei und Zimmerei
- Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.
Personenbeförderungsgewerbe
- Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
- Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)
- Betrieb von Taxis
- Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
- Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
- Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
- Personenbeförderung in der Luftfahrt
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Hotels, Gasthöfe und Pensionen
- Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
- Campingplätze
- Sonstige Beherbergungsstätten
- Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafes, Eissalons u.A.
- Event-Caterer
- Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
- Ausschank von Getränken
Schaustellergewerbe
- Darstellende Kunst
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
- Güterbeförderung im Straßenverkehr
- Umzugstransporte
- Transport in Rohrfemleitungen
- Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
- Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
- Güterbeförderung in der Luftfahrt
- Raumtransport
Unternehmen der Forstwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Holzeinschlag
- Sammeln von wild wachsenden Produkten (ohne Holz)
- Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Gebäudereinigungsgewerbe
- Allgemeine Gebäudereinigung
- Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen
- Reinigung a. n. g.
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und
- Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter
Fleischwirtschaft
- Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
- Schlachten von Geflügel
- Fleischverarbeitung
- Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
- Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Eingestellt am 11.03.2014 von S. Härtl