Steuerfrei vom Arbeitgeber: iPhone, iPad, PC, Tablets, Smartphones + Software ist möglich

Die berufliche und private Nutzung von Software und Hardware Ihres Arbeitgebers ist steuerfrei!

Steuerberater München Team Härtl berichtet aktuell:

Zu beachten ist:

  • Es muss sich die Tätigkeit an Sich für die berufliche Nutzung der Überlassung eines derartigen Gerätes samt Software eignen.
  • Bei einem Smartphone dürfte eine "notwendige Erreichbarkeit" hingegen schon ausreichen.
  • Unter Software - die ebenfalls steuerfrei überlassen werden darf - sind u.E. auch die "Apps" zu verstehen. i-Tunes Gutscheine fallen im übrigen unter die steuerfreien Sachbezüge soweit die (mtl.)44€ Grenze nicht überschritten wird.
  • Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die erforderlichen Geräte zur Datenverarbeitung wie Tablets (z.B. ein iPad) oder Smartphones (z.B. das iPhone) ist dies steuerfrei möglich.
  • Auch z.B. Fernsehgeräte die Datenverarbeitungsmöglichkeiten bieten, können unter obigen Voraussetzungen nun an Ihre Arbeitnehmer steuerfrei überlassen werden, wenn auch eine berufliche Nutzung z.B. im Rahmen eines Homeoffice oder Heimarbeitsplatzes stattfindet.
  • Die Überlassung zur alleinigen privaten Nutzung eines z.B. iPhones, ist nicht steuerfrei möglich.
Das Gemeindefinanzreformgesetz ist am 8.5.2012 inkraftgetreten

§ 3 Nummer 45 ESTG wurde wie folgt gefasst:

  • „45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang
    mit diesen Zuwendungen erbrachten dienstleistungen;“.


Eingestellt am 05.03.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein

1 Kommentar zum Artikel "Steuerfrei vom Arbeitgeber: iPhone, iPad, PC, Tablets, Smartphones + Software ist möglich":

Am 13.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich arbeite in einem Unternehmen in den ein KM Geld von 0.376 ( Stand bis 2008 ) immer noch als aeluetlkr KM Preis gehandhabt wird .Seit 2008 ist jedoch der KM Wert bei 0,42 Cent !* Nun stellt sich mir die Frage ob die Firma mich sowie meine Kollegen schon immer falsch bezahlt oder ob dies was als Ausrede genommen wird, n mlich das die Differenz beim Steuerausgleich zum holen w re so zu sagen das ist einfach so , auch gerechtfertigt ist ?Wenn dies jedoch wirklich gerechtfertigt w re dann h tte uns die Firma dies auch sagen k nnen und wir h tten nicht Jahre lang auf das Geld verzichten m ssen * Eine Zweite Frage stellt sich mir auch noch , wenn ich Personen im PKW mitf hre f r die ich 0,05 Cent / pro Person bekomme, kann ich dies Geld gleich bei der FIrma einholen oder muss ich da wiederrum bis zum Steuerausgleich abwarten ? Bitte um rasche Anwort weil die n chste Ausfahrt steht bereits an und diesmal m chte ich fair bezahlt werden !vielen Dank

Anwort:

Nun Ihr Arbeitgeber bezahlt aufgrund innerbetrieblicher Regelung einfach weniger wenn ich den Text richtig verstanden habe. Das ist das Recht des Arbeitgebers. Die Differenz zu dem steuerlich anerkannten Betrag können Sie mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Den Betrag ändern können Sie nur über ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder über den Betriebsrat, wenn es einen gibt.

Beste Grüße
Stefan H.

Bearbeitet am 15.07.2013 von



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