TSE Kassenmeldung - nur das wichtigste

Merkblatt Kassenmeldung – Kurzfassung

Welche Geräteklassen sind meldepflichtig?

  • Klassische Registrierkassen
  • EC-Terminals mit Kassensoftware
  • Warenwirtschafts-/ERP-/Faktura-Systeme mit Kassenmodul, iPAD Systeme
  • Praxissoftware mit integrierter Kasse
  • Wegstreckenzähler und Taxameter

Wichtig: Schon die Möglichkeit der Nutzung eines Kassenmoduls löst die Meldepflicht aus.

Fristen

  • Systeme vor 01.07.2025 angeschafft: Meldung bis 31.07.2025
  • Ab 01.07.2025 angeschafft: innerhalb 1 Monat nach Anschaffung
  • Ab 01.07.2025 außer Betrieb genommen: innerhalb 1 Monat nach Außerbetriebnahme
  • Auch gemietete/geleaste Systeme sind meldepflichtig (Anschaffungsdatum = Beginn der Zurverfügungstellung).

Übermittlung

Nur digital – kein Papier.

  1. Direkteingabe in Mein ELSTER („Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“)
  2. Upload einer XML-Datei in Mein ELSTER
  3. Direkt aus der Kassensoftware via ERiC-Schnittstelle

Hinweis: Immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer Mitteilung übermitteln.

Benötigte Daten

  • Unternehmen: Name/Firmierung, Steuernummer
  • eAS: Art, Hersteller, Modell, Software & Version, Seriennummer, Anzahl, Daten zu Anschaffung/Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme (inkl. Grund)
  • TSE: Seriennummer (Hex-Code), BSI-Zertifizierungs-ID, Aktivierungsdatum, Bauform

Vorbereitung & Tipps

  • ELSTER rechtzeitig einrichten (Registrierung kann bis zu 2 Wochen dauern)
  • Daten vorab zusammenstellen (ggf. DSFinV-K-Export nutzen)
  • Verantwortliche Person benennen
  • Meldeweg beim Kassenanbieter klären (Automatisierung über ERIC-Schnittstelle nutzen)
  • Änderungen/Falscheinträge unverzüglich in ELSTER berichtigen

So gehen Sie jetzt vor

  1. Meldepflichtige Systeme identifizieren
  2. Erforderliche Daten zusammentragen
  3. Verantwortliche/n festlegen
  4. Übermittlungsweg wählen (Direkteingabe in ELSTER, XML, ERiC)
  5. Meldung ggf nachholen und Neuanschaffungen innerhalb 1 Monat abgeben
  6. Sendeprotokolle aufbewahren & Verfahrensdokumentation ergänzen

Erstellt/Rechtsstand: 27.08.2025  •  Diese Kurzinfo ersetzt keine individuelle Beratung.



Eingestellt am 27.08.2025 von S. Härtl
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