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TSE Kassenmeldung - nur das wichtigste
Merkblatt Kassenmeldung – Kurzfassung
Welche Geräteklassen sind meldepflichtig?
- Klassische Registrierkassen
- EC-Terminals mit Kassensoftware
- Warenwirtschafts-/ERP-/Faktura-Systeme mit Kassenmodul, iPAD Systeme
- Praxissoftware mit integrierter Kasse
- Wegstreckenzähler und Taxameter
Wichtig: Schon die Möglichkeit der Nutzung eines Kassenmoduls löst die Meldepflicht aus.
Fristen
- Systeme vor 01.07.2025 angeschafft: Meldung bis 31.07.2025
- Ab 01.07.2025 angeschafft: innerhalb 1 Monat nach Anschaffung
- Ab 01.07.2025 außer Betrieb genommen: innerhalb 1 Monat nach Außerbetriebnahme
- Auch gemietete/geleaste Systeme sind meldepflichtig (Anschaffungsdatum = Beginn der Zurverfügungstellung).
Übermittlung
Nur digital – kein Papier.
- Direkteingabe in Mein ELSTER („Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“)
- Upload einer XML-Datei in Mein ELSTER
- Direkt aus der Kassensoftware via ERiC-Schnittstelle
Hinweis: Immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer Mitteilung übermitteln.
Benötigte Daten
- Unternehmen: Name/Firmierung, Steuernummer
- eAS: Art, Hersteller, Modell, Software & Version, Seriennummer, Anzahl, Daten zu Anschaffung/Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme (inkl. Grund)
- TSE: Seriennummer (Hex-Code), BSI-Zertifizierungs-ID, Aktivierungsdatum, Bauform
Vorbereitung & Tipps
- ELSTER rechtzeitig einrichten (Registrierung kann bis zu 2 Wochen dauern)
- Daten vorab zusammenstellen (ggf. DSFinV-K-Export nutzen)
- Verantwortliche Person benennen
- Meldeweg beim Kassenanbieter klären (Automatisierung über ERIC-Schnittstelle nutzen)
- Änderungen/Falscheinträge unverzüglich in ELSTER berichtigen
So gehen Sie jetzt vor
- Meldepflichtige Systeme identifizieren
- Erforderliche Daten zusammentragen
- Verantwortliche/n festlegen
- Übermittlungsweg wählen (Direkteingabe in ELSTER, XML, ERiC)
- Meldung ggf nachholen und Neuanschaffungen innerhalb 1 Monat abgeben
- Sendeprotokolle aufbewahren & Verfahrensdokumentation ergänzen
Eingestellt am 27.08.2025 von S. Härtl
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