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Überbrückungshilfe 2 Corona
Alles Wichtige in Kürze zu den Neuerungen und Verbesserungen bei der Corona Überbrückungshilfe 2 im Zeitraum September bis Dezember 2020 haben wir hier für Sie zusammengefasst:
NEU ist:
- Die Zuschusshöhe beträgt nun max. 90% der Fixkosten (bisher max 80%) für 9-12 2020
Staffelung der Fördersätze im einzelnen:
- 90% Förderung der Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
- 60% Förderung der Fixkosten bei Umsatzeinbruch 50% bis 70%
- 40% Förderung der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30% bis 49,99% - Neue Obergrenze der Fördersumme nun 200.000 EUR für September bis Dezember
- Wegfall der "Deckelung" 9.000/15.000 EUR aufgrund Mitarbeiterzahl
- Eintrittsvoraussetzung Umsatzeinbruch: Durchschnitt der genannten Monate Entweder 4/5 oder 5/6 oder 6/7 oder 7/8 (2020) im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 mind. 50%
Oder 4 bis 8 2020 im Vergleich zu 2019 mind. 30% - "Personalaufschlag" pauschal nun 20% (statt 10% ) der Fixkosten (wenn Personalaufwendungen entstanden sind, die nicht durch KUG gedeckt sind)
- Anrechnung anderer Förderungen:
Zuschüsse: Zuschüssen aus Corona bedingten Programmen des Bundes und der Länder erfolgt nur, wenn sich Förderzweck und Förderzeitraum überschneiden.
Versicherungsleistungen welche aufgrund Corona-bedingter Umsatzeinbußen gezahlt werden, werden auf die Überbrückungshilfe 2 angerechnet, wenn und soweit sich die Förderzeiträume überschneiden. - Unverändert blieb die Grundstruktur:
Ertragssteuerlich steuerpflichtiger Zuschuss wie bisher (sonstige betriebliche Erträge)
Umsatzsteuerlich nicht steuerbarer Zufluss (ist kein Umsatzerlös)
Liquide Mittel oder private Rücklagen müssen nicht eingesetzt werden und es muss kein Antrag auf Überbrückungshilfe 1 gestellt worden sein. - ACHTUNG FIBU/Rechnungswesen:
Umsätze im Leistungszeitraum buchen – nicht im Voranmeldungszeitraum der Rechnungsstellung! Dauerhaft Umstellen bei Allen Buchführungen!
Eingestellt am 14.10.2020 von S. Härtl
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