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Verkauf einer spontanen Erfindung steuerfrei!
Wer spontan eine gute Idee hat und das Glück hat, diese zu Geld machen zu können, braucht die Einnahmen nicht versteuern.
- Das FG Münster hatte zu entscheiden:
Angestellte Nachrichtentechniker und Sicherheitsingenieure hatten ein Gebrauchsmuster zur Beschriftung für optische Datenträger angemeldet und die Idee verkauft. - Das Finanzamt nahm zunächst eine planmäßige Erfindertätigkeit an und hat die Einnahmen versteuert.
- Die Erfinder konnten nachweisen, dass die Idee zu diesem Aufkleber bei einem gemeinsamen Essen aufkam. Es liegt also keine planmäßige sondern eine Zufallserfindung vor.
- Zudem haben Sie die Erfindung nicht zum Patent witerentwickelt und verkaufsreif gemacht. Verkauft wurde rein die Idee.
Im Ergebnis müssend die Einnahmen aus einer solchen Zufallserfindung nicht versteuert werden.
- Das FG glaubte den "Angeklagten" und urteilte: Hier handelt es nicht sich um eine steuerbare planmäßige Erfindung sondern um eine Zufallserfindung.
- Im Gegensatz dazu führt eine nachhaltige Erfindertätigkeit zu Einkünften aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit
Haben auch Sie eine spontane Idee zu Geld gemacht? Wir - Steuerberater Team München Härtl - helfen Ihnen die Einnahmen auch wirklich steuerfrei zu halten. Rufen Sie uns an oder klicken Sie auf EasyContact. Wir freuen uns auf Sie !
Eingestellt am 18.11.2011 von S. Härtl