Was ändert sich für die ESt-Erklärung 2012 bei Arbeitnehmern?

Nur kleine Verbesserungen:

das Jahr 2012 und die damit verbundene Steuererklärungserstellung bringt kleine Verbesserungen und zwar im Bereich Arbeitnehmer, Pendler, Eltern und Vermieter:

Vermietung an Angehörige:

hier gilt seit 1.1.2012 die 66 % Grenze der ortsüblichen Miete, die sie von ihren Angehörigen verlangen müssen, um nicht eine Kürzung von Werbungskosten hinnehmen zu müssen

Wegfall der Einkommensgrenzen von Kindern bis zum Ende der Ausbildung

ab dem Jahr 2012 können berücksichtigungsfähige Kinder auch über dem Grundfreibetrag verdienen ohne Folgen für Kindergeld und andere Vergünstigungen. Bislang mussten sie stets beobachten, ob die Einkünfte ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder den Grundfreibetrag in Höhe von 8004 € (2011) nicht überstiegen, denn sonst gingen zahlreiche Kinderkomponenten steuerlich verloren

Kinderbetreuungskosten:

ab 2012 können alle Elternteile Kinderbetreuungskosten steuerlich bis zu maximal 4000 € pro Jahr geltend machen, ohne Nachweisführung für die Voraussetzungen. absetzbar sind zwei Drittel der angefallenen Kosten bis zur vorgenannten Grenze von 4000 €. Bei 6000 € Kinderbetreuungskosten haben Sie die maximale Steuerbegünstigung somit erreicht

Pendlerpauschale:

ab dem Steuerjahr 2012 müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung für das ganze Jahr entscheiden, ob sie die Abrechnung mit der Entfernungspauschale für das Kfz oder für öffentliche Verkehrsmittel ansetzen wollen. Bis einschließlich 2011 Banken Sie hier eine Aufteilung vornehmen

Werbungskostenpauschbetrag:

der Werbungskostenpauschbetrag, der vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird, steigt auf 1000 € ab Januar 2012


Eingestellt am 03.06.2013 von S. Härtl


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