<< Moderne Abkürzungen des Büroalltages | Sicherheitseinbehalt und Umsatzsteuer ... >> |
Welche Unterlagen können 2018 vernichtet werden?
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2017 vernichtet werden:
Nach 10 Jahren können vernichtet werden
- Buchungsbelege aus dem Jahr 2007 oder früher.
- Aufzeichnungen aus dem Jahr 2007 und früher:
- Inventare, die bis zum 31.12.2007 aufgestellt worden sind.
- Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2007 oder früher erfolgt ist.
- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und
Lageberichte, die 2007 oder früher aufgestellt worden sind.
Nach 6 Jahren können vernichtet werden:
- Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2011 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
- Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr 2011 oder früher.
Eingestellt am 05.02.2014 von S. Härtl , letzte Änderung: 20.08.2018