Welche Unterlagen können 2018 vernichtet werden?

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2017 vernichtet werden:

Nach 10 Jahren können vernichtet werden

  • Buchungsbelege aus dem Jahr 2007 oder früher.
  • Aufzeichnungen aus dem Jahr 2007 und früher:
  • Inventare, die bis zum 31.12.2007 aufgestellt worden sind.
  • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2007 oder früher erfolgt ist.
  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und
    Lageberichte, die 2007 oder früher aufgestellt worden sind.

Nach 6 Jahren können vernichtet werden:

  • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2011 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr 2011 oder früher.


Eingestellt am 05.02.2014 von S. Härtl , letzte Änderung: 20.08.2018


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