Wer muss wann eine Steuererklärung abgeben?

Wer muss eine Steuererklärung abgeben:

Nichtarbeitnehmer

müssen beim Finanzamt immer eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sparerfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und ähnlichem den steuerlichen Grundfreibetrag für Alleinstehende, ggf. Ehepaare übersteigen.

Für Arbeitnehmer

gilt in der Regel die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Lohn als abgegolten. Sie können - und sollten - aber freiwillig eine Erklärung einreichen, denn häufig führt diese zu einer Erstattung.

Ausnahmen:

in folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben (§46 Abs. 2 EStG):
  • wenn das Finanzamt ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat,
  • wenn ihre weiteren Einkünfte, Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - etwa Renten, Mieten etc. -, mehr als 410 Euro betragen haben,
  • wenn Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben (Ausnahme Minijob: Er muss nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden),
  • wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen haben,
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
  • wenn Sie eine Abfindung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten haben
  • wenn Sie Leistungen aus der Lohnausgleichskasse (Baulohn) bezogen haben
  • wenn Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber nach Arbeitsplatzwechsel, einen so genannten sonstigen Bezug erhalten haben
  • wenn Sie im Veranlagungsjahr geschieden wurden, oder Ihr Ehegatte verstorben ist, und Sie oder Ihr früherer Ehepartner eine neue Ehe geschlossen haben
  • wenn ihr Lohnsteuerabzug im ganzen Jahr oder auch nur zeitweise mit der gekürzten Vorsorgepauschale durchgeführt worden ist
  • wenn Sie noch Verluste aus den Vorjahren haben, die noch nicht verrechnet wurden (Verlustabzug)
  • wenn Ihr Ehegatte im EU-/EWR-Ausland lebt und dieser noch auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen ist
  • wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und dennoch als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden wollen

Wann ist eine Steuererklärung abzugeben

Ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung Pflicht, dann gelten folgende Fristen:

  • Wer seine Erklärung selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres für das vorangegangene Jahr abgeben. Kann man diesen Termin nicht einhalten, ist mit Begründung beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Anderenfalls kann das Finanzamt Verspätungszuschläge (nach Ermessen - bis zu 10% der Steuer) erheben.
  • Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater erstellen lässt, muss sie spätestens zum 31. Dezember der Folgejahres einreichen.
  • Eine freiwillige Steuererklärung zum Zwecke einer Steuererstattung wird auch noch nach vier Jahren vom Finanzamt akzeptiert – z. B. ist für 2013 der späteste Abgabetermin der 31. Dezember 2017.
  • Die freiwillige Erklärung wird sich oft lohnen, wenn ein Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres nicht ununterbrochen beschäftigt war und wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag im Vorhinein auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.


Eingestellt am 26.08.2011 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein


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