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E-Rechnung 2025 ab wann gilt was?
Alle Unternehmer müssen ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine "Datei", die nach besonderen Vorgaben in einem strukturiertem Datensatz erstellt, elektronisch übermittelt und empfangen und nach der Norm EN16931 automatisch elektronisch weiterverarbeitet werden kann.Unterschätzen sie das nicht! Starten Sie unbedingt frühzeitig mit der Planung und Neuausrichtung Ihrer E-Rechnungsschreibung B2B. Das erfordert neue Software und Ausbildung der Menschen die damit arbeiten. Schieben Sie das Thema E-Rechnung nicht auf die lange Bank.
ACHTUNG 2024 Vorarbeiten
- Eine eigene E-Mailadresse für den E-Rechnungsaustausch sollte organisiert und kommuniziert werden, nur so können Sie den Überblick behalten
(Beispiel: "rechnung@ihredomain.de") - Alternativ können Sie eine Leitweg-ID oder die europäische Variante eine PEPPOL-ID (Pan-European Public Procurement OnLine ID) beschaffen und diese als zertifizierten Empfangskanal an Ihre Geschäftspartner kommunizieren. Wer jetzt schon darüber verfügt, beweist Professionalität und schindet Eindruck. Diese ID`s stehen gleichwertig neben der Emailadresse als eindeutiger und zertifizierter Empfangskanal für E-Rechnungen! Die Leitweg-ID ist "deutsch" und ist heute schon beim Auftraggeber "Bund" verpflichtend, die PEPPOL-ID ist die bereits länger vorhandene "europäische Variante".
- Wir empfehlen im B2B Bereich eine schriftliche (oder elektronische) Vereinbarung über den E-Rechnungsprozess zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger abzuschließen, um den Empfangskanal dokumentiert und formell ausgetauscht zu haben.
- Wir empfehlen eine Verfahrensdokumentation für den E-Rechnungsprozess zu erstellen. Die Vorgehensweise Ihres individuellen Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozesses sollte darin möglichst genau dokumentiert sein.
E-Rechnung 2025
- ab 1.1.2025 muss Ihr Unternehmen erstmal nur in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen . Damit einher geht dass diese Datei im Original der 10-Jährigen Aufbewahrungspflicht unterliegt. Datensicherung sowie zuverlässige und sichere Archivierung ist ein Muss! Mit Unternehmen online z.B. sind Sie auf der sicheren Seite.
- Ausnahmen gelten für Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen mit Auslandsbezug und Ausgangsrechnungen B2B im Inland.
E-Rechnung 2026
- ab 1.1.2026 müssen alle B2B Ausgangsrechnungen zwischen inländischen Unternehmen als E-Rechnung erstellt, versendet, empfangen, verarbeitet und archiviert werden.
- Ausnahme: Umsatz Rechnungssteller < 800.000 EUR (Umsatz 2025)
- Ausnahmen noch für Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen mit Auslandsbezug.
E-Rechnung 2027
- ab 1.1.2027 gilt eine allumfassende E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B, Inland).
- Ausnahmen weiterhin für Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen mit Auslandsbezug.
KEINE E-Rechnung für "B2C"
- Für Rechnungen an private Endabnehmer ist die E-Rechnung weder geplant noch vorgesehen. Das gilt sowohl für Lieferungen als auch Leistungen.
Was Unterscheidet Papier- PDF- und E-Rechnung?
- Den Unterschied zwischen Papierrechnung, einer PDF- Rechnung und einer E‑Rechnung erklärt die Regierung recht verständlich und ausführlich hier:
- https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/unterschied-zwischen-papier-pdf-und-erechnung/
Kann ich eine E-Rechnung lesen?
- Eine E-Rechnung ist im XML-Format zu erstellen, welches erstmal nur der maschinellen Verarbeitung dient. "XML" alleine, eignet sich definitiv nicht für eine Sichtprüfung. Sie sollten ein Visualisierungsprogramm haben.
- Wir gehen davon aus dass die allermeisten E-Rechnungen auch für den Menschen lesbar in Form eines PDF mit XML "Inlay" gestellt werden und so die Lesbarkeit für den Menschen und die Maschine gegeben sein wird.
- Rein rechtlich reicht ein maschinell lesbarer Datensatz als Rechnung aus.
Kostengünstige Lösung für E-Rechnung:
- Die u.E. aktuell kostengünstigste Lösung für E-Rechnungen in kleinen und mittleren Unternehmen ist Auftragswesen Next als Zusatzanwendung zum Unternehmen online. Beide Anwendungen zusammen decken alles ab für mtl. unter 20 EUR.
- Für derzeit 5 EUR monatlich erhalten Sie eine voll funktionsfähige Auftragswesen Software mit integrierter Fakturierungssoftware die E-Rechnungen in allen Stufen und Ausprägungen beinhaltet.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater ob die Anwendung für ihr Unternehmen geeignet ist.
- Die Anwendung ist einfach und funktioniert
Unsere Härtl Mandanten können E-Rechnung bereits heute voll nutzen! In DATEV Unternehmen online in der Anwendung "Auftragswesen" kann heute bereits vollumfänglich mit E-Rechnungen gearbeitet werden. E-Rechnung erstellen, empfangen, verarbeiten und versenden funktioniert!
Dieser Artikel ist ohne KI erstellt :-), trotzdem keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit
Eingestellt am 02.04.2024 von S. Härtl
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