kleine GmbH - Erleichterungen ab 2013

News für kleine GmbH (Kleinst-GmbH):
Veröffentlichungspflicht bleibt – Anhang entfällt

Noch 2013 kommen Erleichterungen für so genannte Kleinstkapitalgesellschaften und kleine bzw. Kleinst-UG`s. Das sind nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
  • 350.000 Bilanzsumme,
  • 700.000 Umsatz und
  • max 10 AN

Folgende Erleichterungen kommen bei der Rechnungslegung und Offenlegung:

  • Anhang entfällt wenn bestimmte Angaben (z.B. Haftungsverhältnisse) in der Bilanz enthalten sind
  • Darstellungstiefe wird verringert und eine
  • vereinfachte Abschlussgliederung ist möglich
  • Die Veröffentlichungspflicht ist leider nur verändert!
    künftig Wahlrecht zur Offenlegung oder Hinterlegung der Bilanz. Die rechtzeitige elektronische Einreichung bleibt vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.

Ab wann gelten diese Erleichtungen?

  • Hinterlegungen sind erstmals für Abschlussstichtage 31. Dezember 2012 oder später möglich. Also auch bereits für den Abschluss 2012.
    (Danke an Herrn Kollegen Wende aus Hamburg, der uns hier auf einen Fehler aufmerksam gemacht hat)

Ob das so viel Sinn macht, bezweifeln wir. Wir sind der Meinung, dass das wohl eher der Erhöhung der Staatseinnahmen dient - "dies ist aber nur unsere persönliche Meinung"



Eingestellt am 10.12.2012 von S. Härtl


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