taxfree shopping in Munich

steuerfrei Einkaufen in München

“ Härtl Steuerberater München sagt Ihnen wie es geht:”

Wer kann tax-free shoppen in München ?

Besucher Münchens deren Wohnsitz (nicht deren Staatsangehörigkeit) außerhalb der EU-Mitgliedstaaten liegt, können umsatzsteuerfrei also taxfree einkaufen!

Voraussetzungen taxfree shopping / steuerfrei Einkaufen:

  • gilt nur für Personen deren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat liegt und
  • diese Tatsache muss durch Personaldokumente (möglichst aktuelle) gegenüber dem Verkäufer nachgewiesen werden (Kopien im Vorfeld anfertigen und mitnehmen !)

Was ist zu tun oder wie geht das von statten ?

  1. Sie bezahlen den vollen Kaufpreis inclusive Umsatzsteuer
  2. Direkt beim Einkauf, muss der Verkäufer das Ausfuhrdokument ausfüllen (Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr“)
  3. Mit diesem Ausfuhrdokument und der gekauften Ware lassen Sie sich von der Zollstelle bei der Ausreise die Ausfuhr im Reiseverkehr bestätigen
  4. Sobald Sie dem Verkäufer den Nachweis der Zollstelle mit Stempel/Unterschrift vorgelegt haben,
  5. erstattet der Verkäufer Ihnen die im Kaufpreis enthaltene - und von Ihnen bezahlte - Umsatzsteuer (meist per Überweisung) wieder zurück.

Weitere Voraussetzungen:

  • Es darf Ihnen kein Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis erteilt sein der zu Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in D berechtigt, und
  • Die Waren müssen innerhalb von 3 Monaten durch Sie selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck ausgeführt werden, und
  • Die Ware darf also nicht mit Post oder durch eine Spedition und auch nicht vor- oder nachgeschickt werden

Taxfree im Reiseverkehr ist nicht möglich bei :

  • Dienstleistungen
  • Kfz Zubehöhr (z.B. Ersatzteilen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten)
  • Kraftstoff, Motoröl oder Fahrzeugpflegemitteln

Steuerberater Rat zu Ihrer Vorbereitung:

  • Das Ausfuhr-Formular (Anlage-Download) in der benötigten Anzahl bereits vor dem Einkauf ausdrucken und das Formular zum Einkauf in München mitnehmen. Denn Nicht alle Geschäfte haben dieses Formular vorrätig und sind auf diesen Vorgang vorbereitet.
  • Fertigen Sie im Vorfeld schon Kopien von Ihren Personaldokumenten an, die Nachweisen, dass Sie Ihren Wohnort nicht in einem EU Mitgliedsland haben.

Das Ausfüllen des Ausfuhrdokumentes:

  • In Teil A des Formulars macht der Verkäufer Angaben zum Kaufgeschäft.
    In Teil B des Formulars/Nachweises bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware.
    In Teil C des Formulars bestätigt in Ausnahmefällen eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Wohnortland des Käufers (z.B. deutsche Botschaft) die Ausfuhr (nachträglich). Die Ware muss dazu ebenfalls vorgeführt werden

Achtung taxfree-shopping bei Flugreisen:

  • Ware im Check-In Gepäck: Unbedingt daran denken die Ware beim ersten Abflughafen dem Zoll vorzeigen! Wenn die Waren in Ihrem bereits aufgegebenen Großgepäck ist, ist es zu spät die Ware noch beim Zoll vorzuführen.
  • Ware im Handgepäck: diese wird erst beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt und ist dort erst vorzuzeigen.

Alternative Gesamtlösung zum tax free shopping:

Fragen Sie den Verkäufer ob er einen Vertrag mit einem Serviceunternehmen hat. Denn der Verkäufer kann über dieses Serviceunternehmen zum taxfree shopping erreichen, dass gegen Aushändigung der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege dieses Unternehmen den Steuerbetrag nach Abzug derer Gebühren gleich an der Grenze an Sie ausbezahlt. Das Serviceunternehmen wiederum lässt sich gegen Vorlage der Ausfuhrbelege beim inländischen Verkäufer die ausgezahlten Steuerbeträge von diesem erstatten.

Download der Formulare zum taxfree shoppen:

Freihandelszone geplant:

  • Europa und USA haben eine sogenannte Freihandelszone geplant (Stand 5/2013)
  • Falls diese in Kraft treten sollte, fallen sämtliche bisher fälligen Zölle (meist 10%) ersatzlos weg (Zeitpunkt n.n. bekannt)
  • Dann wird taxfree shopping noch interessanter
Formular Ausfuhr im Reiseverkehr - taxfree shopping
Speichern Öffnen AusfuhrimnichtkommerziellenReiseverkehrDrittlnderFormular.pdf (42,64 kb)
Merkblatt des Finanzmninisteriums
Speichern Öffnen AusfuhrimnichtkommerziellenReiseverkehrDrittlnderMERKBLATTBMF2004.pdf (105,24 kb)


Eingestellt am 06.03.2013 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein

1 Kommentar zum Artikel "taxfree shopping in Munich ":

Am 12.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Reicht es, wenn im Perso steht: Kein Hauptwohnsitz in Deutschland + Residence permit in china, welche im Reisepass ist?

ANTWORT:

Wenn weder in Ihrem Perso noch im Reisepass (keiner sollte aus D sein!) etwas von einem Wohnsitz in D steht und auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, dann reicht das m.E. aus. Ohne Gewähr....

Viel Spaß beim Einkaufen

Bearbeitet am 13.02.2014 von S. Härtl



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