Konjunkturpaket

Hier halten wir Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das geplante "Konjunktur- und Zukunftspaket" der Bundesregierung auf dem Laufenden.

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 folgende Punkte zur Abstimmung vorgelegt. Bundestag und Bundesrat müssen diesen jedoch noch zustimmen. Der weitere "Fahrplan" sieht folgendes vor: Am 12. Juni 2020 sollen die Punkte vom Bundeskabinett beschlossen werden. Für den 19. Juni 2020 ist die Einbringung in den Bundestag geplant.

weiterer "Fahrplan"

  • Beschluss Bundeskabinett am 12. Juni 2020
  • Gesetzesbeschluss im Bundestag am 19. Juni 2020 geplant
  • Zustimmung Bundesrat in einer Sondersitzung in KW 26

Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung ein Programm für Überbrückungshilfen für die Zeit ab 01. Juni 2020 aufgesetzt, das die Corona-Soforthilfe ablöst. Detaillierte Informationen, Voraussetzungen, etc. finden Sie unter vorstehendem Link.

Senkung des Umsatzsteuersatzes

Die Umsatzsteuer soll von 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gesenkt werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel Neue Umsatzsteuersätze 19% wird 16% und 7% wird 5%.

Möglichkeiten zur Verlustverrechnung

Für die Jahre 2020 und 2021 soll der steuerliche Verlustrücktrag deutlich erhöht werden. Bei der Einzelveranlagung ist eine Erhöhung von 1 Mio EUR auf 5 Mio EUR vorgesehen, bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten von 2 Mio EUR auf 10 Mio EUR.

ACHTUNG: Darüber hinaus ist die Einführung einer sog. Corona-Rücklage geplant, damit Verluste bereits im Jahr 2019 berücksichtigt werden können. Eine Auflösung der Rücklage soll bis Ende des Jahres 2022 erfolgen. Über die genauen Voraussetzungen der Rücklagenbildung ist bislang noch nichts bekannt.

Anschaffungen in 2020 und 2021

Für Anschaffungen von Anlagevermögen in den Jahren 2020 und 2021 ist eine degressive Abschreibung vorgesehen. Diese soll das 2,5fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 25% pro Jahr nicht übersteigen.

Investitionsabzugsbetrag & 6b-Rücklage

Falls Fristen für die Verwendung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr 2020 enden, sollen diese um ein Jahr verlängert werden. Gleiches soll für die Reinvestitionsfristen für die 6b-Rücklagen gelten.

Gewerbesteuer in der Einkommensteuererklärung

Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb sieht eine Erhöhung des Ermäßigungsfaktors vom 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf das 4-fache vor.

Gewerbesteuer

Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände (z.B. Schuldzinsen, anteilige Miet- und Pachtzinsen) soll von 100.000 EUR auf 200.000 EUR angehoben werden.

Verschiebung Einfuhrumsatzsteuer

Für mehr Liquidität in den Unternehmen soll die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.

Kurzarbeitergeld ab 01. Januar 2021

Für die Verlängerung soll im September 2020 eine Regelung vorgelegt werden.

"Sozialgarantie 2021"

Um die Lohnnebenkosten konstant zu halten sollen die Beiträge zur Sozialversicherung bis 2021 bei maximal 40% gedeckelt werden.

Unterstützung der Familien

Weiterhin können Sie den Notfall-Kinderzuschlag beantragen. Ob Sie Anspruch haben, können Sie ganz einfach über den KiZ-Lotsen ermitteln.

Daneben wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Bonus von 300 EUR einmalig gewährt. Die Auszahlung soll gemeinsam mit dem Kindergeld und in zwei Raten (September/Oktober) erfolgen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 EUR auf 4.008 EUR erhöht. Damit soll dem erhöhten Betreuungsaufwand während der Corona-Zeit von Alleinerziehenden Rechnung getragen werden.

Ausbildungsprämie

Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe sollen gefördert durch die Gewährung von Prämien werden:
  • Wird die Zahl der Ausbildungsverträge (im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren) nicht verringert, erhalten Betriebe 2.000 EUR je abgeschlossenem Vertrag.
  • Der Betrag erhöht sich auf 3.000 EUR pro zusätzlichem Vertrag, wenn die Zahl erhöht wird.
  • Die Auszahlung erfolgt am Ende der Probezeit.
  • Unternehmen, die Azubis nicht weiterbeschäftigen können, sollen ebenfalls unterstützt werden.
  • Auch die Einführung einer Übernahmeprämie für die Übernahme von Azubis insolventer Unternehmen wird diskutiert.