GWG Grenzen 2018 -> 250 - 800 EURO

SIE HABEN DIE GWG-WAHL … nutzen Sie sie !


Was ist ein GWG?

Grundsatz:
  • Jede Anschaffung im Bereich zwischen 250€ und 800€ (bzw. 1.000€ bei Sammelposten) ist mit Wahlrechten versehen, die spätestens beim Jahresabschluss ausgeführt werden müssen.
  • Alle Beträge auf dieser Seite sind Nettobeträge. Der zu zahlende Betrag kann also um die jeweilige USt höher sein

Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 250€ und 800€:

Die Sofortabschreibung ist möglich, wenn das Wirtschaftsgut
  • abnutzbar ist, und
  • beweglich ist, und
  • es selbstständig nutzbar ist und
  • die netto Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Vorsteuer 250 bis 800 EUR betragen, und
  • diese Anschaffungen auf ein eigenens Konto gebucht werden (Besonderes Verzeichnis)

"Der GWG Sammelposten lebt!:

Wirtschaftsgüter (GWG) zwischen 250€ und 1000€:

Das Wahrecht zu diesen geringwertigen Wirtschaftsgütern, können Sie nach wie vor ausüben!. Und eine Überprüfung bzw Jahresbetrachtung lohnt sich. Die Wahl kann jährlich bis zur Abschlusserstellung (Bestandskraft der Veranlagung) ausgeübt werden.
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B e i s p i e l, dass dieses Wahlrecht oft unterschätzt wird:
Sie kaufen in einem Jahr 10 Büroschränke a` 900 € und 3 Laptops a 300 €.
Nun haben Sie die Wahl, entweder die Schränke und die Laptops in den Sammelposten zu nehmen und über 5 Jahre abzuschreiben oder die Laptops sofort abzusetzen und die Schränke auf 13 Jahre (gemäß der AfA Tabelle) abzuschreiben.
Ergebnis: Man erkennt, dass im Gesamtergebnis hier die 1.Wahl hier - der Sammelposten - günstiger ist. Dies sogar auf die gesamte Laufzeit gesehen
.
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  • Mit dem Sammelposten-Wahlrecht können Sie also erreichen, dass Wirtschaftsgüter eines Jahres deren Regel-AfAansonsten über 13 Jahre beträgt werden müssten, nun kürzer - nämlich über nur 5 Jahre abgeschrieben werden können!
  • Bitte beachten Sie, dass dieses Wahlrecht zum GWG Sammelposten für je 1 Jahr bindend, und dann aber insgesamt auf alle GWG`s anzuwenden ist.
  • Auch gibt es keine Abgänge aus dem Sammelposten. Selbst wenn das Wirtschaftsgut verschrottet oder verkauft worden ist, darf kein Abgang gebucht werden !

Wirtschaftsgüter(GWG) bis 250€:

Diese können niemals in einen Sammelposten gebucht werden.
Für diese gilt das Wahlrecht, sie
  • entweder sofort als Betriebsausgabe abzusetzen
  • oder diese über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Unsere Aufgabe als Münchner Steuerberater ist es
Sie jeweils im Rahmen der Abschlusserstellung, bei der Wahl der für Ihre Zielerreichung
richtigen Ausübung des Wahlrechts
zu unterstützen.



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