Gründungszuschuss 2012

Der Gründungszuschuss ab 2012 ist immer noch möglich!

Steuerberater München Team Härtl rät den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit auf jeden Fall zu stellen, wenn die u.a. Grundvoraussetzungen erfüllt sind!

Der Gründungszuschuss ist seit 1.1.2012 eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur geworden. D.h. das Arbeitsamt "Ihr Sachbearbeiter" entscheidet aus egenem Willen ob eine Förderung in Frage kommt oder nicht. Anspruchsberechtigte haben keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf die Förderung.

  • Die Höhe des Gründungszuschusses beträgt nun ALG I + 300 € und wird nur noch 6 Monate lang gewährt
  • Danach beträgt der Gründungszuschuss 300 € 9 Monate lang
  • Es ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld i.H. von 150 Tagen notwendig

Gründungszuschuss + persönliche Eignung

Zu der Beurteilung der Tragfähigkeit ist nun auch die persönliche Eignung des Gründers besonders wichtig geworden.

Bislang geht die Arbeitsagentur noch größzügig mit den Beurteilungen zu Gründungszuschuss um - so ist unsere Erfahrung (ohne Gewähr)

Voraussetzungen Gründungszuschuss 2012

"Arbeitnehmer, die wegen der Aufnahme einer selbständigen oder gewerblichen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten"

Der Gründungszuschuss kann gewährt werden

wenn der Arbeitnehmer/Förderantragsteller bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
  • einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (ALG I)hat oder
  • eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buche gefördert worden ist,
  • bei Beginn der selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen hat,
  • der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
  • seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt
  • einen Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweist.

Wir - Steuerberater München Team Härtl - sind eine sog. geeignete fachkundige Stelle zur Beurteilung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung

Keine Förderung wenn:

  • Die Förderung scheidet im Regelfall aus, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind.
  • Ab Renteneintrittsalter erfolgt keine Förderung durch einen Gründungszuschuss mehr

Gründungszuschuss steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt

  • Gem. § 3 Nr. 2 und § 32 b EStG ist der Gründungszuschuss sowohl steuerfrei als auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegend!

Freiwillige Arbeitslosenversicherung und Gründungszuschuss

Existenzgründer können sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern wenn
  • eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich begonnen wird und
  • innerhalb der letzten 24 Monate vor beginn der selbst. Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig Angestellt war und
  • eine Entgeltersatzleistung (AlG) bezogen hat (mind. 1 Tag) oder er durch eine andere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden
Die Kosten für diese freiwillige Weiterversicherung sind jedoch merklich erhöht worden, so dass u.E. immer im Einzelfall entschieden werden muss ob sich das lohnt. Erhlich gesagt, prüft das Arbeitsamt nun ja auch intensiv die persönliche Eignung und deshalb wird eine solche geförderte Gründung wohl auch nur noch selten scheitern.

Wenn Sie Antrag auf Gründungszuschuss stellen möchten oder Sie sich nicht sicher sind ob Sie Anspruch auf Förderung haben, nehmen Sie unsere Steuerberater München Hilfe in Anspruch: Wenden Sie sich bitte einfach telefonisch oder durch Click auf EasyContact an uns. Wir helfen Ihnen durch unkomplizierte Kommunikation und auch finanziell durch reduzierte Stundensätze auf den Weg in die Selbständigkeit.




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