UG, Mini-GmbH, 1€ GmbH

Das Musterprotokoll - Die Mustersatzung
einer Mini GmbH = UG = 1€ GmbH


unverbindliches Muster

§ 1
Firma und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet xxxxx UG (haftungsbeschränkt).
Der Sitz der Gesellschaft ist xxxxx München
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist xxxxxxx.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.
§ 3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 4
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt 1 EUR.
Auf das Stammkapital übernimmt Herr Frank Müller den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 1 EUR.
Der Geschäftsanteil ist sofort in voller Höhe in bar einzubezahlen.
§ 5
Verfügung über Geschäftsanteile/Einziehung
Die Verfügung über einen Geschäftsanteil oder einen Teil eines Geschäftsanteils ist ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung zulässig.
Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist mit Zustimmung des Betroffenen zulässig. Eingezogene Geschäftsanteile können neu ausgegeben werden.
§ 6
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Weisungen der Gesellschafter zu befolgen und insbesondere von den Gesellschaftern als zustimmungspflichtig bezeichnete Geschäfte nur mit deren Zustimmung vorzunehmen.
§ 7
Vertretung
Die Gesellschaft wird vertreten durch einen Geschäftsführer, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird sie durch 2 Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung hiervon abweichend regeln.
§ 8
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9
Ergebnisverwendung
Soweit die Gesellschaft nicht ein Stammkapital von 25 000 EUR aufweist, gilt:
In der Bilanz des nach §§ 242, 264 HGB auszustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden:
für Zwecke des § 57 c GmbHG;
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.
§ 10
Dauer der Gesellschaft
Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.
§ 11
Gründungskosten
Die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Notar-, Gerichts-, Behördenkosten und Steuern trägt der Gesellschafter.



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