Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung für Privatpersonen so genannte Verbraucher und auch für ehemalige Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern.

1. Schritt: die außergerichtliche Einigung

Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Unterstützung erhält er dabei von

  • der Schuldnerberatungsstelle,
  • einem Rechtsanwalt,
  • Notar oder
  • Steuerberater.
Welche Maßnahmen für eine außergerichtliche Einigung ergriffen werden sollen, muss schriftlich festgelegt werden.

Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, kann der Schuldner beim zuständigem Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen "Verbraucherinsolvenzverfahrens" stellen.

Auf Grundlage des Schuldenbereinigungsplans wird das Gericht zunächst nochmals versuchen, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern herbeizuführen.

Achtung: Äußern sich die Gläubiger nicht, gilt dies als Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan.

Und: Stimmen einzelne Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zu, kann deren Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden (d.h., der Plan wird trotzdem wirksam).

Voraussetzung dafür ist, dass der Plan für alle Gläubiger angemessen ist (d.h., einzelne Gläubiger dürfen nicht benachteiligt werden). Und: Die Gläubiger dürfen nicht schlechter stehen als bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens.



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