Maßnahmen und Fehler in der Krise

Auch wenn es komisch klingt:

Unternehmen können ein Leben nach dem Tod haben !

Unternehmen ab rund 100 Beschäftigten, die insolvent werden oder denen Insolvenz droht können nach Einschätzung von Experten oft mit einem Sanierungskonzept weitergeführt werden.


Maßnahmen bei (drohender) Insolvenz:

  • schnell und richtig handeln
  • Informieren Sie sich rasch über Ihre Rechte und Pflichten
  • Insolvenzberater bzw. Insolvenzverwalter einschalten
  • Insolvenzverwalter kann Sanierungsmaßnahmen durchführen (z.B. die Schließung von Betriebsteilen), die vorher oder ohne Ihn nicht möglich wären oder für Unternehmen nicht finanzierbar wären (z.B. bei Abfindungszahlungen)

Typische Fehler in der Krise:

  • zu lange Wartezeit vor Insolvenz-Anmeldung
  • zu spät professionelle Hilfe einholen
  • Vernachlässigung von Zahlungen an Krankenkasse und Finanzamt. Als Folge können z.B. Lieferanten, eine Krankenkasse oder das Finanzamt Ihr Insolvenzverfahren beantragen !
  • Verschleierung der tatsächlichen Unternehmenssituation vor der Bank der meist einen Vertrauensverlust und das Einfrieren der Konten bis hin zur Kündigung eingeräumter Kredite, einer Anzeige durch die Gläubiger oder das endgültige verneinen weiterer Chancen aufgrund des Vertrauensverlustes zu Folge hat.
  • Beachten Sie unseren aktuellen Artikel 7/2012 zu Rangrücktrittserklärungen.

Wie vermeide ich im Vorhinein den Verlust von Privatvermögen durch Insolvenz?

  • Im laufenden Geschäftsbetrieb stets die Risiken die Ihre unternehmerische Tätigkeit hat im Auge behalten und wiederkehrend überprüfen
  • Risiken, die sie mit einer Haftpflichtversicherung oder Versicherung im allgemeinen abdecken können, sollten unbedingt entsprechend versichert werden
  • Die Rechtsform Ihres Unternehmens rechtzeitig auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls in eine beschränkt haftende Rechtsform wechseln (Dies wirkt aber nur insoweit als rechtzeitig vor der Krise Rechtsform gewechselt wird)
  • Durch rechtzeitige Insolvenzanmeldung, und zwar bevor sie ihr gesamtes Privatvermögen im Unternehmen verbraucht haben.
  • Eine saubere und realistische laufende Unternehmensplanung zeigt Entwicklungen rechtzeitig auf und kann so zum Schutz ihres Privatvermögens dienen.


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