Restschuldbefreiung

Was ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung ?

  • Wenn alle nachfolgenden gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, erfolgt eine komplette Schuldenbefreiung nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensperiode.
  • Das Gericht erlässt per Beschluss alle restlichen Verbindlichkeiten.
  • Die Insolvenzgläubiger können auf neues Vermögen nicht mehr zugreifen.
  • Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert sechs Jahre.

Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung:

  • Um in den Genuss einer Restschuldbefreiung zukommen muss der Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Unternehmensinsolvenzverfahren durchlaufen und einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe wie u.a. eine Insolvenzstraftat vorliegen.
  • Wird dem Antrag stattgegeben, muss er den gesetzlich festgelegten Teil seines Einkommens über einen Zeitraum von sechs Jahren ("Wohlverhaltensperiode") an einen Treuhänder abführen, der die Beträge an die Gläubiger weiterleitet.
  • Der Schuldner muss dem Gericht jeden Arbeits- und Ortswechsel anzeigen und sich um zumutbare Arbeit bemühen.
  • Verstößt der Schuldner gegen die o.g. Pflichten, kann er vom Gericht bereits während der Wohlverhaltensperiode von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden.

Wann kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden?

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Verbraucherinolvenz kann der Antrag auf Erteilung einer Restschuldbefreiung gestellt werden.

Was wird an Unterlagen für einen Antrag auf Restschuldbefreiung benötigt:

  • eine schriftliche Bestätigung einer anerkannten Stelle oder Person (z.B. der kontaktierten Schuldnerberatungsstelle, einer Verbraucherberatungsstelle etc.), dass ein in den letzten sechs Monaten unternommener Einigungsversuch gescheitert ist;
  • eine genaue Aufstellung des Vermögens (Vermögensverzeichnis);
  • ein Verzeichnis der Gläubiger;
  • ein Verzeichnis der Forderungen;
  • eine Erklärung, dass alle Verzeichnisse vollständig und richtig sind;
  • einen Plan, wie die Verbindlichkeiten getilgt und eine angemessene Schuldenbereinigung erfolgen soll (z.B. durch Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass). (= "Schuldenbereinigungsplan"); Gleichzeitig kann der Antrag auf Erteilung einer Restschuldbefreiung gestellt werden.


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