Eine wichtige Entscheidung ist die Wahl der für Sie richtigen Gewinnermittlungsart

Bedenken Sie, dass die Bilanzierung zwar aufwändiger (also etwas teurer) ist, dafür jedoch ein zutreffenderes Ergebnis und somit die Steuerung und Überwachung Ihres Unternehmens besser ermöglicht, als die Einnahme-Überschussrechnung.

Pro und Contra zur Art der Gewinnermittlung:

Nachfolgend unsere Argumente, die jeweils für oder gegen die Aufstellung einer Bilanz oder EÜR oder ggf für oder gegen den Wechsel der Gewinnermittlungsart zum Jahresende sprechen können:
  • Die Bilanzierung ermöglicht eine periodengerechte Gewinnermittlung
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen bei Bilanzierung sind wegen der erfolgenden Abgrenzungen und der möglichen lfd. Bestandsbuchungen deutlich aussagekräfitger
  • Banken bevorzugen einen Jahresabschluss mit Bilanz, G.u.V.-Rechnung und Kennzahlen.
  • Die Bilanzierung ist eine wichtige Informationsquelle für Ihre Kalkulation, Ihre Preisfindung, die zutreffende Darstellung Ihrer Geschäftsentwicklung, für die Unternehmensplanung sowie für die Überwachung Ihres Unternehmens
  • Der Betriebsvermögensvergleich / Bilanz ist auch die bessere Informationsbasis für private Investitionsentscheidungen und steuerliche Prognosen
  • Bei der EÜ Rechnung erfolgt eine Besteuerung der Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip §11 EStG. Damit sind meist besonders im Erstjahr oder den Anfangsjahren die Steuerbelastungen niedriger
  • Einnahmenüberschussrechner müssen keine Inventur machen, lediglich ein Anlagenverzeichnis
  • Die EÜR ist eine einfache und verständliche Gewinnermittlungsart und kostengünstig, die Gewinnermittlungsvorschrift ist der § 4 Abs. 3 EStG


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