eBay und Steuern
Ebay und Steuern
Das Finanzamt hat ein Auge auf Sie!
Das Finanzamt hat "leider" ein berechtigtes Interesse an der korrekten steuerlichen Erfassung aller handelnden Personen/Unternehmen, wenn eine Grenze überschritten ist. Das Finanzamt muss die Steuern gleichmäßig festsetzen. Wir - Steuerberater München Team Härtl - waren und sind mit dem Thema bereits zahlreich in Kontakt getreten und berichten deshalb aus eigener Erfahrung und eigenen Recherchen über dieses Thema.
- Allein in Deutschland hatte eBay im Jahr 2011 14,5 Mio. aktive Mitglieder (ebay Presse: Februar 2011). Mehr als 100 weitere Internetauktionshäuser oder Plattformen, wie z.B. Atrada oder Hood existieren zusätzlich.
- Der Anteil verkaufter Artikel von privaten und gewerblichen Verkäufern beläuft beträgt ca 50 % jeweils (lt. Ebay 2/2011).
- Das FA hat an einer steuerlichen Erfassung höchstes Interesse, denn da unter einem Pseudonym - einem eBay-Mitgliedsnamen gehandelt wird, wird häufig betrogen und Steuern systematisch hinterzogen. Absichtlich und unabsichtlich.
- Und das Finanzamt wirft ein aktives Auge auf Alle Nutzer!
... Ausweg aus der Beobachtungszone eBay?
- Bei eBay Kleinanzeigen z.B. werden u.E. die Verkaufsdaten nicht in dem Umfang gespeichert.
- So wird ja z.B. der Preis erst in den Verhandlungen außerhalb der Plattform verhandelt und ohne Mitwirkung/Kenntnis des Internetanbieters gezahlt.
- Für Verkäufer privater Gegenstände wäre unseres Erachtens die Nutzung dieser Platform geeingeter da Missverständnisse nicht so leicht aufkommen.
- Das Problem bei Ebay ist der Marktplatz und dessen Größe (D oder die Welt?) die an sich schon "gewerbliche" anspricht und die Tatsache, dass ca 50% des eBay Transaktionsaufkommens ohnehin gewerblich ist.
- eBay Handel müssen Sie vergleichen in etwa mit der privaten Verkaufstätigkeit (gleicher Waren) in einem Gewerbegebiet.... - dann wird die berechtigte Sichtweise des Finanzamtes womöglich deutlicher.
Das Finanzamt hat Zugriff auf Ihr ebay Konto !
Die Abgabenordnung ermöglicht dem FA die Klarnamen, Adressdaten, usw. jedes eBay-Mitglieds durch Sammelauskunftsersuchen oder Einzelauskunftsersuchen zu erfragen.- Ein legales deutschlandweites Sammelauskunftsersuchen bei ebay ist u.E. durchgeführt worden und liegt Ihrem Finanzamt möglicherweise vor.
- Noch gefährlicher ist es, wenn das Finanzamt im Rahmen eines Einzelauskunftsersuchens Sie indentifiziert hat.
- Dann kann das Finanzamt bei eBay Auskunft nach § 93 AO einholen.
- Die Regelungen des Datenschutzgesetzes verdrängen insoweit die Besteuerungsgrundsätze nicht.
- Wer wiederholt und/oder regelmäßig Waren auf Internet-Börsen/Plattformen anbietet, kann jederzeit Gegenstand eines solchen gezielten Einzelauskunftsersuchens aufgrund unzufriedener Käufer/Lieferanten oder anonymer Anzeigen durch die Konkurrenz sein.
Die bei eBay immer gespeicherten steuerlichen Daten sind:
- der richtige/echte Name,
- die Adressdaten
- die E-Mail-Adresse
- Telefondaten
- Bankverbindung
- Verkaufsdatum
- Artikelnummer
- Artikelbezeichnung
- Verkaufspreis
- die Anzahl der verkauften Artikel - also auch der Umsatz!
Also Aufpassen: Auch Privatverkäufe können steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist Thema stets die EST und die USt.
Auch bei nur 5 Verkäufen im Monat ist u.U. schon Vorsicht geboten!.
Wir erweitern diesen Artikel in den kommenden Tagen um Details zu
- eBay und Einkommensteuer
- eBay und Spekulationsgewinne/private
Veräusserungsgeschäfte - eBay und Umsatzsteuer
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