eBay und Steuern

Ebay und Steuern
Das Finanzamt hat ein Auge auf Sie!

Das Finanzamt hat "leider" ein berechtigtes Interesse an der korrekten steuerlichen Erfassung aller handelnden Personen/Unternehmen, wenn eine Grenze überschritten ist. Das Finanzamt muss die Steuern gleichmäßig festsetzen.

Wir - Steuerberater München Team Härtl - waren und sind mit dem Thema bereits zahlreich in Kontakt getreten und berichten deshalb aus eigener Erfahrung und eigenen Recherchen über dieses Thema.

  • Allein in Deutschland hatte eBay im Jahr 2011 14,5 Mio. aktive Mitglieder (ebay Presse: Februar 2011). Mehr als 100 weitere Internetauktionshäuser oder Plattformen, wie z.B. Atrada oder Hood existieren zusätzlich.
  • Der Anteil verkaufter Artikel von privaten und gewerblichen Verkäufern beläuft beträgt ca 50 % jeweils (lt. Ebay 2/2011).
  • Das FA hat an einer steuerlichen Erfassung höchstes Interesse, denn da unter einem Pseudonym - einem eBay-Mitgliedsnamen gehandelt wird, wird häufig betrogen und Steuern systematisch hinterzogen. Absichtlich und unabsichtlich.
  • Und das Finanzamt wirft ein aktives Auge auf Alle Nutzer!

... Ausweg aus der Beobachtungszone eBay?

  • Bei eBay Kleinanzeigen z.B. werden u.E. die Verkaufsdaten nicht in dem Umfang gespeichert.
  • So wird ja z.B. der Preis erst in den Verhandlungen außerhalb der Plattform verhandelt und ohne Mitwirkung/Kenntnis des Internetanbieters gezahlt.
  • Für Verkäufer privater Gegenstände wäre unseres Erachtens die Nutzung dieser Platform geeingeter da Missverständnisse nicht so leicht aufkommen.
  • Das Problem bei Ebay ist der Marktplatz und dessen Größe (D oder die Welt?) die an sich schon "gewerbliche" anspricht und die Tatsache, dass ca 50% des eBay Transaktionsaufkommens ohnehin gewerblich ist.
  • eBay Handel müssen Sie vergleichen in etwa mit der privaten Verkaufstätigkeit (gleicher Waren) in einem Gewerbegebiet.... - dann wird die berechtigte Sichtweise des Finanzamtes womöglich deutlicher.

Das Finanzamt hat Zugriff auf Ihr ebay Konto !

Die Abgabenordnung ermöglicht dem FA die Klarnamen, Adressdaten, usw. jedes eBay-Mitglieds durch Sammelauskunftsersuchen oder Einzelauskunftsersuchen zu erfragen.
  • Ein legales deutschlandweites Sammelauskunftsersuchen bei ebay ist u.E. durchgeführt worden und liegt Ihrem Finanzamt möglicherweise vor.
  • Noch gefährlicher ist es, wenn das Finanzamt im Rahmen eines Einzelauskunftsersuchens Sie indentifiziert hat.
  • Dann kann das Finanzamt bei eBay Auskunft nach § 93 AO einholen.
  • Die Regelungen des Datenschutzgesetzes verdrängen insoweit die Besteuerungsgrundsätze nicht.
  • Wer wiederholt und/oder regelmäßig Waren auf Internet-Börsen/Plattformen anbietet, kann jederzeit Gegenstand eines solchen gezielten Einzelauskunftsersuchens aufgrund unzufriedener Käufer/Lieferanten oder anonymer Anzeigen durch die Konkurrenz sein.

Die bei eBay immer gespeicherten steuerlichen Daten sind:

  • der richtige/echte Name,
  • die Adressdaten
  • die E-Mail-Adresse
  • Telefondaten
  • Bankverbindung
  • Verkaufsdatum
  • Artikelnummer
  • Artikelbezeichnung
  • Verkaufspreis
  • die Anzahl der verkauften Artikel - also auch der Umsatz!

Also Aufpassen: Auch Privatverkäufe können steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist Thema stets die EST und die USt.

Auch bei nur 5 Verkäufen im Monat ist u.U. schon Vorsicht geboten!.

Wir erweitern diesen Artikel in den kommenden Tagen um Details zu

  • eBay und Einkommensteuer
  • eBay und Spekulationsgewinne/private
    Veräusserungsgeschäfte
  • eBay und Umsatzsteuer


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