Art der Gewinnermittlung
Wir ermitteln stets welche Art der Gewinnermittlung für Sie die bessere Wahl ist und stellen diese Wahl wiederkehrend auf den Prüfstand. Dabei bilden nachfolgende Vor- und Nachteile wesentliche Entscheidungsgrundlagen:
Vorteile der Einnahmen-Überschussrechnung
- Erleichterungen bei den Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle (keine Buchführungspflicht)
- Zahlungsprinzip statt periodengerechte Gewinnermittlung: Möglichkeit der Beeinflussung des steuerpflichtigen Gewinns durch zeitliche Verlagerung von Ein- und Auszahlungen
- Keine Betriebseinnahmen durch Entstehung von Forderungen (d. h. Ertragsteuerzahlungen aus Finanzmittelzuflüssen)
- Erhöhung der Betriebsausgaben durch verausgabte Vorsteuer und Umsatzsteuerzahlungen
Nachteile der Einnahmen-Überschussrechnung
- Einschränkungen bei der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen
- Keine Teilwertabschreibungen
- Keine Anwendung des Lifo-Verfahrens
- Keine Rückstellungen
- Keine Betriebsausgaben durch Entstehung von Verbindlichkeiten
- Erhöhung der Betriebseinnahmen durch vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuererstattungen
Bilanzielle Wahlrechte:
Für eine zu einem möglichst niedrigen Gewinn in den ersten Jahren führende konservative Steuerbilanzpolitik, können nach Besprechung mit dem Mandanten folgende Wahlrechte ausgeübt werden:- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Abschreibung nach Maßgabe der Leistung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens
- Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung
- Abschreibungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs
- Erhöhte Absetzungen
- Investitionsabzugsbeträge (außerbilanziell) und Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
- Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung von bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auf ein Ersatzwirtschaftsgut
- Sofortabzug von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 EUR für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Sammelpostenabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 EUR bis 1.000 EUR
- Aktivierung der Herstellungskosten mit dem Mindestansatz
- Bewertung der Vorräte nach der Lifo-Methode
- Festbewertung für bestimmte Sachanlagegüter und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Gruppenbewertung für gleichartige Vorräte
- Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten um Zuschüsse
- Verteilung von Zuführungsbeträgen zur Pensionsrückstellung
- Einzel- oder Pauschalbewertung von Garantierückstellungen
- Wertansatzwahlrechte nach den §§ 3, 20, 24 UmwStG.
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