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Die wesentlichsten Änderungen zur Steuererklärung 2013

Nachfolgend haben wir für Sie, die wichtigsten Änderungen, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 zu beachten sind, zusammengetragen:

  • Einigen sich beide Ehegatten oder Lebenspartner bei Zusammenveranlagung so können sie die Kosten vom Kostentragungsprinzip abweichend hälftig aufteilen
  • Die besondere Veranlagung im Jahr der Heirat gibt es nicht mehr
  • Die Wahl der Veranlagungsart ist ab 2013 nach dem Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid grundsätzlich verbindlich
  • Die Übungsleiterpauschale (z.B. für die nebenberufliche Trainerarbeit oder Betreuung) beträgt ab 2013 nun 2.400 €
  • Die steuerfreie „Ehrenamtspauschale“ (z.B. für Vereinsorgane und ehrenamtliche Helfer) beträgt nun 720 €
  • Umzugskosten:
    - Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen steigt auf 687 € (Zusammanveranlagung 1.374 €) für Umzüge bis Ende Juli 2013
    - Für Umzüge ab August 2013 erhöht sich der Pauschbetrag auf 695 € (Zusammanveranlagung 1.390 €)
    - Für jede weitere mit umziehende Person (z. B. Kind) erhöht sich der Pauschbetrag um 303 €, ab August um 306 €
  • Prozesskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
  • Scheidungsprozesskosten können ebenfalls nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden
  • Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 8.130 € jährlich
  • Der Höchstbetrag für absetzbare Unterhaltszahlungen erhöht sich ebenfalls auf 8.130 €


Steueränderungen und Steuertipps für 2012:

Was im Jahr 2012 zu beachten ist und auf was Sie sich im Steuerjahr 2012 freuen dürfen, das erfahren Sie h i e r bei uns, Ihrem Steuerberater München Team Härtl.


Unsere sortierten und ausgewählten Steuertipps für Sie:

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Rechtliche Hinweise:

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die uneingeschränkte Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.

  • Die Artikel auf unserer Webpräsenz geben unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen wieder.
  • Im Zeitablauf treten in Deutschland fast täglich Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen machen eine Fortschreibung erforderlich.
  • Die enthaltenen Informationen beruhen auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums des Erscheinens.
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