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Die wesentlichsten Änderungen zur Steuererklärung 2013
Nachfolgend haben wir für Sie, die wichtigsten Änderungen, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 zu beachten sind, zusammengetragen:
- Einigen sich beide Ehegatten oder Lebenspartner bei Zusammenveranlagung so können sie die Kosten vom Kostentragungsprinzip abweichend hälftig aufteilen
- Die besondere Veranlagung im Jahr der Heirat gibt es nicht mehr
- Die Wahl der Veranlagungsart ist ab 2013 nach dem Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid grundsätzlich verbindlich
- Die Übungsleiterpauschale (z.B. für die nebenberufliche Trainerarbeit oder Betreuung) beträgt ab 2013 nun 2.400 €
- Die steuerfreie „Ehrenamtspauschale“ (z.B. für Vereinsorgane und ehrenamtliche Helfer) beträgt nun 720 €
- Umzugskosten:
- Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen steigt auf 687 € (Zusammanveranlagung 1.374 €) für Umzüge bis Ende Juli 2013
- Für Umzüge ab August 2013 erhöht sich der Pauschbetrag auf 695 € (Zusammanveranlagung 1.390 €)
- Für jede weitere mit umziehende Person (z. B. Kind) erhöht sich der Pauschbetrag um 303 €, ab August um 306 € - Prozesskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- Scheidungsprozesskosten können ebenfalls nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden
- Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 8.130 € jährlich
- Der Höchstbetrag für absetzbare Unterhaltszahlungen erhöht sich ebenfalls auf 8.130 €
Steueränderungen und Steuertipps für 2012:
Was im Jahr 2012 zu beachten ist und auf was Sie sich im Steuerjahr 2012 freuen dürfen, das erfahren Sie h i e r bei uns, Ihrem Steuerberater München Team Härtl.
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