Existenzgründer

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Erstellen Sie einen Businessplan

Der Businessplan beantwortet die Frage, wie Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen. Im Businessplan beschreiben Sie, was Sie vorhaben und was Sie tun müssen, damit Ihr Gründungsvorhaben gelingt. Der Businessplan ist Voraussetzung, um den Gründungszuschuss für Existenzgründer zu bekommen. Unabhängig von der Größe und der Branche Ihres Unternehmens sollten Sie in Ihrem Businessplan erläutern was Sie dazu befähigt ihr Unternehmen zu führen; beschreiben Sie Ihre Erfahrungen. Stellen Sie die Produkte oder Dienstleistungen dar die, Sie anbieten möchten. Beschreiben Sie den Markt und Ihre Kunden. Berechnen Sie den Kapitalbedarf. Schätzen Sie die Chancen und Risiken Ihres Vorhabens ein.

Gründungszuschuss für Existenzgründer

Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muß noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen. Außerdem müssen Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind z. B. Steuerberater, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern.

Anmeldung der selbstständigen/gewerblichen Tätigkeit

Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie einen Gewerbeschein beantragen. Für manche Tätigkeiten ist außerdem eine besondere Erlaubnis erforderlich. Darüber hinaus müssen Sie ihr Gewerbe auch beim Finanzamt steuerlich anmelden und eine Steuernummer beantragen. Dem Finanzamt müssen Sie auch Angaben zu dem erwartenden Umsatz und Gewinn machen. Nach diesen Angaben bemessen sich die monatlichen Steuervorauszahlungen.

Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer

Kleinunternehmer mit einem Umsatz pro Jahr von nicht mehr als 17.500 € sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch das ist oft gar nicht günstig. Grund: Wer selbst Umsatzsteuer zahlt, darf die Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmen zahlen muss, abziehen. Besser noch: Wer über die Rechnungen anderer Unternehmen mehr Umsatzsteuer zahlt, als er selbst von seinen Kunden kassiert, erhält die Differenz vom Finanzamt erstattet. Wenn größere Investitionen nötig sind, kann die Umsatzsteuererstattung viel Geld ausmachen. In solchen Fällen können Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung beantragen.

Wahl der richtigen Rechtsform

Wenn Sie sich als selbstständiger Unternehmer am Wirtschaftsleben beteiligen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen. Sie können als Einzelunternehmer allein einen gewerblichen Betrieb eröffnen, mit Partnern eine Personengesellschaft (OHG, KG oder GbR) gründen oder eine Kapitalgesellschaft gründen beziehungsweise Anteile daran erwerben (UG, GmbH oder AG) und als gesetzlicher Vertreter dieser Gesellschaft unternehmerische Entscheidungen treffen. Mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie neben den haftungsrechtlichen Konsequenzen auch die Weichen für die steuerliche Behandlung.

Unternehmergesellschaft

Erleichtert wird die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft durch die noch relativ neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft. Diese kann gerade für Existenzgründer interessant sein. Diese Gesellschaftsform ist eine Unterform der GmbH. Bedeutendster Unterschied ist das für die Gründung nur 1,00 € erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden. Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) besteht die Pflicht zur Thesaurierung. Das heißt, die Gesellschaft hat in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist. Ziel dieser Thesaurierung ist die Ausstattung der Gesellschaft mit einem höheren Eigenkapital innerhalb einiger Jahre, so dass sie ihr Stammkapital auf 25.000 € erhöhen und zu einer normalen GmbH erstarken kann.
Erfahrungsgemäß wird jede zweite UG innerhalb des Ersten Jahres seit Gründung in eine „normale“ GmbH umgewandelt bzw. aufgestockt, denn die vielen Sondervorschriften behindern im Alltag das Dasein der UG doch zu stark.

Finanzierung von Investitionen

Nutzen Sie die bestehenden Förderungen für die Finanzierung ihrer Existenzgründung. .Der Staat unterstützt die die Existenzgründung und die damit zusammenhängenden betriebliche Investitionen in vielfältiger Weise. Über die Förderungsmöglichkeiten durch verbilligte Darlehen, Investitionszuschüsse, Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen informieren viele Stellen u.a. die KfW, die Banken oder auch ihr Steuerberater.


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