Kinder/Studenten

ab 2012: Wegfall der Einkommensgrenze für Kinder über 18:

Bei volljährigen Kindern entfällt die Einkünftegrenze für die Kinder (8.004 €) wenn
  • sie in Ausbildung sind,
  • sich im Studium befinden,
  • auf einen Ausbildungsplatz warten, oder
  • ein soziales Jahr oder den neuen Freiwilligendienst ableisten.
Achtung:dafür fällt die Kinderförderung weg bei Erwerbstätigkeit von über 20 Stunden pro Woche.

Optimierung des Elterngeldes

Vor der Geburt ist ein Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens ein legitime Möglichkeit, das Elterngeld zu optimieren; Das Einkommensteuergesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit eines Steuerklassenwechsels vor. Das durch diesen Effekt erzielte höhere Nettoeinkommen führt zu einem höheren Anspruch von Elterngeld.

Studiumskosten auch für das Erststudium sind nun abzugsfähige Werbungskosten

bitte springen Sie zu unserem NEWS - Artikel über dieses hochinteressante Steuertmema und erzählen Sie das weiter !

Unterliegt Elterngeld komplett dem Progressionsvorbehalt?

Elterngeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Es gleicht zumindest teilweise den Einkommensverlust aus, der entsteht, wenn Sie wegen Ihres Nachwuchses beruflich kürzer treten. Wie andere Lohnersatzleistungen wird auch das Elterngeld in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Auf diese Weise erhöht es den Steuersatz, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird. Legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht
Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder
Eltern können für ihre volljährigen Kinder Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten wenn die Einkünfte weniger als 8.004,00 € im Jahr betragen.

Kinderbetreuungskosten

Die Betreuungskosten für Kinder wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen sind steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und die Hilfen im Haushalt - so weit diese ein Kind betreuen. Berufstätige Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare können für jedes Kind bis zum vierzehnten Geburtstag zwei Drittel aller Kosten, maximal 4.000 € , geltend machen. Die Kosten werden als Werbungskosten berücksichtigt. Für Einverdienerpaare und nicht erwerbstätige Alleinerziehende gilt: Betreuungskosten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren können zu zwei Dritteln als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden (ebenfalls 4.000 € ).

Schulgeld

Besucht ein Kind eine Privatschule, können Eltern manchmal Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Allerdings gelten auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen. Etwa, dass Sie für das entsprechende Kind einen Kinderfreibetrag erhalten müssen und die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sein muss. Für die Abzugsfähigkeit gilt ein Höchstbetrag von 30 % der Aufwendungen, max. 5.000 € – nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten –der als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Um den Höchstbetrag auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666 € im Jahr zahlen. Dies gilt für Schulen im Ausland, wenn sie zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss führen.

Kindergeld für ein volljähriges, pflegebedürftiges Kind

Für ein volljähriges und pflegebedürftiges Kind haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten kann. Diese für die Eltern zusätzliche finanzielle Belastung muss mit dem Kindergeld ausgeglichen werden.

Kindergeld bei Ausbildungsverhältnissen

Fr einen Auszubildenden gibt es auch für die Zeit zwischen nicht bestandener Abschlussprüfung und Wiederholungsprüfung.

Kindergeld trotz Studium im Ausland

Die Kindergeldberechtigung bleibt bestehen, wenn das Kind während eines Studiums außerhalb der europäischen Gemeinschaft seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält.

Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen sogenannten Entlastungsfreibetrag in Höhe von 1.308,00 € geltend machen.

Freibetrag für Sonderbedarf

Für Kinder im Alter zwischen 18 – 27 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein Sonderbedarf bis 924,00 € geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder soweit diese über 1.848,00 € liegen, zu mindern. Der Freibetrag kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Kindergartenkosten und KiTa-Kosten sind steuerrelevant !

Bitte besuchen Sie hierzu unseren Steuerberater München Härtl Steuertipp News Artikel (2011) zum Thema.


News / Aktuelles

Digitale Kanzlei 2024
Wir freuen uns auch 2024 eine der ersten Kanzleien zu sein, die das Label "Digitale Kanzlei 2024" ...
Frist für die Schlussabrechnungen nun 30.9.24
Danke an unseren Kammerpräsidenten Herrn Schwab, den Kollegen Herrn Hendricks sowie an alle anderen...
Umsatzsteuervoranmeldung und 10-Tage Regel
Die Besonderheiten der 10 Tage Regel sind ein wirklich häufiges Problem und eine riesige Fehlerque...