Rentner

Steuerpflicht für Rentner, Abgabe einer Steuererklärung

Ob Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Eine Erklärung wird auf jeden Fall immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser ist durch diese Bundesregierung für 2009 für Alleinstehende auf 7.834 € angehoben worden, für Verheiratete auf 15.668 € . Ab 2010 wird der Grundfreibetrag bei 8004 € bzw. 16.008 € liegen. Von dem steuerpflichtigen Anteil der Rente kann ein Senior aber noch eine Reihe von Ausgaben steuermindernd abziehen – zum Beispiel Werbungskosten oder den Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Durchschnittsrente bleibt damit unangetastet, eine Steuerbelastung entsteht nur, wenn darüber hinaus sonstige Einkünfte oder Betriebsrenten bezogen werden.

Besteuerung von Altersrenten

Altersrenten gelten nur zum Teil als steuerliche Einkünfte. Bis 2005 erstmals gezahlte Renten sind nur zur Hälfte steuerpflichtig. Im Jahr 2009 angelaufene Renten unterliegen zu 58 % der Steuerpflicht; im Jahr 2010 angelaufene Renten unterliegen zu 60 % der Steuerpflicht. Die steuerlichen Einkünfte vieler Rentner liegen daher häufig unterhalb der Grundfreibeträge.

Rentner können Abgeltungssteuer oft vermeiden

Rentner können ihre Zinseinkünfte oft auch dann von der Abgeltungssteuer befreien, wenn sie durch angelegtes Kapital mehr als den steuerfreien Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr einnehmen. Dafür müssen sie eine sogenannte "Nichtveranlagungsbescheinigung" beim Finanzamt beantragen. Die Bescheinigung erhalten sie, wenn ihre steuerlich relevanten Einkünfte 7972 € pro Jahr nicht übersteigen. Alle Rentner, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, können bei ihrem Finanzamt die "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen. In der Regel ist die Bescheinigung drei Jahre gültig. Wenn sie der Bank vorliegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkünfte auch dann steuerfrei auszahlen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Hinterbliebenen Pauschbetrag

Personen denen Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, können auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370,00 € geltend machen.


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