Ausfuhr (Drittland) - Allgemeines

(aktualisiert 7/2016)
  • Als Ausfuhr bezeichnet man die Lieferung einer Ware in ein Drittland.
  • Welche Länder ein Drittland sind erfahren Sie stets aktuell hier (auf den Seiten des dt.Zoll).
  • Über das ATLAS Verfahren wird sowohl die Ausfuhr als auch die Einfuhr abgewickelt.

Was wird zur Ausfuhr benötigt:

Es ist das ATLAS-Verfahren unter Verwendung
Ihrer deutschen Zollnummer - nun EORI Nummer Ihres Unternehmens anzuwenden.

Die Teilnahme an ATLAS bedarf einer vorherigen Anmeldung. Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html;jsessionid=C139C52620C913DB8FBAA9D4B0EDA2C6.live4401

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist zu verwenden. Diese Nummer dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und ersetzt die dt. Zollnummer - Sie ermöglicht in der gesamten Europäischen Union eine gültige Beteiligtenidentifikation. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Die Beantragung der EORI-Nummer erfolgt hier. Wir empfehlen Ihnen möglichst bald diese EORI Nummer zu beantragen.


Wie funktioniert ATLAS:

  • Das Bundesministerium der Finanzen stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Voraussetzungen für die automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.
  • Mittels ATLAS werden Anmeldungen zum Verbringen von Waren und der anschließenden Überführung dieser in ein Zollverfahren sowie Verwaltungsakte elektronisch verarbeitet.
  • Der Beteiligte hat die Möglichkeit, seine Eingangs- und Ausgangsanmeldungen und Zollanmeldungen zur Überführung von Waren für den zollrechtlich freien Verkehr, die Aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren, ein Zolllagerverfahren, ein Versandverfahren oder
    das Ausfuhrverfahren elektronisch zu erfassen und an die Zollstelle zu übermitteln.
  • Er erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw. die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf diesem Weg.
  • Die Vorlage von Unterlagen, Rechnungen wird dabei im Zeitpunkt der Abfertigung weitestgehend verzichtet.
  • Die Daten werden dort archiviert diversen Ämtern zur Verfügung gestellt. (dem Zoll, dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen)
  • für die Anwendung dieses summarischen ATLAS Verfahrens sind Hard- und Softwarevoraussetzungen zu schaffen!.

Die Alternative für Einzelanmeldungen ist - IAA-Plus

  • Seit dem 01.09.2011 können Ausfuhranmeldungen über das Internetportal der Zollverwaltung nur noch über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) erstellt und an die zuständige Zollstelle übermittelt - werden.
  • Für die Nutzung der IAA-Plus benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. So wird Ihre St.Nr. bei Ihrer Zollnummer hinterlegt.
  • Beantragung über das ELSTER-Online-Portal.
  • Wer schon ein ELSTER-Zertifikat besitzt, die Steuernummer aber noch nicht bei der Zollnummer hinterlegt ist, kann die Änderung mit dem Formular 033082 bei IWM Zoll beantragen.
  • Achtung nun gelten Einschänkungen bei Vertretern von Anmeldern: Direkte Vertreter, die nicht gleichzeitig auch Subunternehmer sind, können nicht mehr das Internetportal nutzen. Hier muss die Ausfuhranmeldung durch Nutzung einer externen ATLAS-Anbindung via ATLAS-Teilnehmersoftware, ggf. über Internetformulare des ATLAS-Anbieters, elektronisch bei der Zollstelle vorgelegt werden.
  • Bedenken Sie den zeitlichen Vorlauf!
  • Bedenken Sie dass die Änderung/Erweiterung Ihres ELSTER-Zertifikats frühzeitig vorgenommen werden muss!


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