Ausrüstung Versorgung eines Fahrzeuges Zubehör Hilfsstoffe

Ist der Abnehmer ein Privatmann (oder ein Unternehmer der die Ware für sich privat erworben hat, so liegt eines steuerpflichtige Lieferung vor .

Ist der Abnehmer ein Unternehmen oder ein Unternehmer der die Ware für sein Unternehmen erworben hat so ist die Lieferung
STEUERFREI nach §

( Dies gilt für z.B. Dachträger, Felgen, Motoröle etc)

Vorgehen und Nachweise :
zunächst Rechnung mit USt und spätere Korrektur wenn folgende Nachweise beim Lieferer vorhanden sind :

A) Grenzübertrittsnachweis / Zollstempel und
B) Nachweis über die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
C) Identitätsnachweis dass es sich um einen im Ausland ansässige Person oder Unternehmen handelt



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