Abfrage der UStID-Nummer (USt-IdNr.)
Bitte die Abfrageergebnisse undbedingt stets
Speichern, dokumentieren und aufbewahren .
Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis
Die Servicegruppe des Bundeszentralamtes für das Umsatzsteuerkontrollverfahren erreichen Sie unter
- Telefon: +49-(0)228-406-1222
- Fax: +49-(0)228-406-3801, bis -3753
Servicezeiten des Bundesamtes
- Das telefonische Vergabe- und Bestätigungsverfahren ist
Montag bis Freitag von 7.00- 18.00 Uhr möglich. - Das Internet-Bestätigungsverfahren ist
täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr möglich. - Das Internet-Vergabeverfahren ist
täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr möglich.
Gemeinschaftsgebiet ja/nein
Welche Länder umsatzsteuerrechtliches Gemeinschaftsgebiet sind und welche Länder Drittland sind erfahren sie stets aktuell hier auf den Seiten des Zoll`s
USt-IdNr. beantragen
diese können Sie ebenfalls über das Internet, und zwar hier beantragen.
(der link lautet: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid)
Oder Sie lassen sich durch uns behilflich sein. Wir Ihr Steuerberater München Team Härtl sind Ihnen gerne dabei behilflich. Klicken Sie einfach auf EasyContakt und wir melden uns unverzüglich bei Ihnen.
Was ist eine USt-Id Nummer ?
Leider sind die verwendeten Abkürzungen oft sehr Unterschiedlich - meinen aber das Gleiche:- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- USt-IdNr.
- USTID-Nummer.
Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der EG zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Dieses beruht auf einem IT-gestützten Informationsaustausch bestimmter Daten zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Informationsaustauschverfahren kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
Die USt-IdNr. ist eine
- eigenständige Nummer, die
- Unternehmerinnen und Unternehmern und Unternehmen(z:B. GmbH/UG)
- zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG). Weitere Informationen zur Vergabe finden Sie hier.
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr. haben die Möglichkeit, ausländische USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier und Informationen über den Aufbau von USt-IdNrn. finden Sie in deren Merkblatt.
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