Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer oder junger gebrauchter Fahrzeuge unterliegt stets der Umsatzsteuer im Bestimmungsland!
  • Privatpersonen und alle anderen Personen müssen die Fahrzeugeinzelbesteuerung durchführen
  • Unternehmer müssen den Fahrzeugerwerb im
    normalen Umsatzbesteuerungsverfahren
    anmelden !

Was ist ein Fahrzeug:

  • Jedes zur Personen- und Güterbeförderung bestimmte motorbetriebene Landfahrzeug, also neben Pkw, Lkw, auch Motorräder, Motorroller, Mopeds und motorbetriebene Wohnwagen und Caravans, und zwar unabhängig von einer Zuslassungspflicht.
  • mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt
  • Dies gilt nicht für Wohnwagen, Packwagen und Anhänger ohne Motor, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind

ACHTUNG! als NEU gelten auch "junge Gebrauchte":

  • diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km gefahren sein oder
  • deren Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt

Wie funktioniert die Fahrzeugeinzelbesteuerung:

  • Die Steuer entsteht am Tag des Erwerbs (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG)
  • Der "Privatmann" hat die Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Steuerschuld muss der Erwerber hierbei selbst berechnen.
  • Gleichzeitig ist die Steuer zu zahlen.
  • Die Meldung erfolgt auf dem amtlichen Vordruck mit Unterschrift des Erwerbers
  • Für jedes einzelne Fahrzeug ist eine eigene Steuererklärung abzugeben
  • Der Umsatzsteuererklärung ist die Rechnung beizufügen
  • Bemessungsgrundlage ist der Rechnungsbetrag einschließlich Nebenkosten wie Beförderungskosten.
  • Es gilt der allgemeine Steuersatz von 19 %
Für Wasserfahrzeuge und Luftfahrzeuge die hier nicht angesprochen werden, gelten ähnliche Besonderheiten.

Wichtiger Hinweis Ihres Steuerberater München Härtl Teams: Die europpäischen Zulassungstellen und alle EG Finanzbehörden teilen Ihre Informationen über den Erwerb neuer Fahrzeuge. Ist die Umsatzsteuer im Rahmen der Fahrzeug-Einzelbesteuerung nicht bezahlt worden, wird die Zulassungsstelle auf Antrag des Finanzamts die Fahrzeugpapiere (Kfz-Schein) einziehen und das Kennzeichen entstempeln!

Wir - Ihr Steuerberater München Team Härtl - helfen Ihnen gerne bei der Durchführung einer Fahrzeugeinzelbesteuerung. Rufen Sie uns an oder verwenden Sie easyContact. Wir freuen uns auf Sie.



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